Geschrieben von Schmetterling am 04.12.2021, 23:09 Uhr |
Einkommenssteuererklärung 2020
Die Mieteinnahmen hatte ich nur als Beispiel für abgabepflicht geschrieben. Habe keine Mieteinnahmen. Mir ging's darum, ob man einfach die Est-Erklärung von 2020 auch noch in 2022 abgeben kann, oder ob es dann heißt, geht nicht mehr, zu spät.
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