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Geschrieben von Lara2511 am 24.02.2009, 6:32 Uhr

ebay-was nun? wichtige Frage hab...

Hallo und Guten Morgen,
ich habe am 10.01. einen Rucksack von eastpack verkauft. Wir haben ihn geschenkt bekommen und nie genutzt...
Gestern schrieb mich der Käufer an, dass er durch einen Fachhandel herausgefunden hat, dass es kein Original ist und droht nun mit Anzeige...

Ich weiss echt nicht, was ich tun soll. Eigentlich sind unsere Geschenke immer sehr hochwertig und ich bin mir sicher, dass der Rucksack im Fachhandel erworben wurde (ist aber bestimmt schon über 2 Jahre her)

Soll ich vom Käufer auf eine schriftliche Bestätigung fordern oder anbieten den Betrag einfach zurücküberweisen?
Die Bewertung, dass alles super ist habe ich am 16.01. allerdings schon erhalten.

Was meint ihr, soll ich tun??

Vielen Dank und LG
Daniela

 
2 Antworten:

Re: ebay-was nun? wichtige Frage hab...

Antwort von Max+Dominik am 24.02.2009, 7:35 Uhr

Würde ihr schreiben das dies ein geschenk war und eigentlich sicher bist und von ausgehst das er ein Original ist und möchtest etwas schriftliches oder irgend eine Bestätigung oder beweiß habend as es nicht so ist.

Habe aber mal gelesen das man nur für hastbar gemacht werden kann wenn es mit wissen verkauft wurde als echt .. aber hatte mal die Just Sports von Kinder die es schonmal gab eine Hose verkauft, die dame damals kam auch an umd meinte es sei eine fälschung und möchte ihr geld wieder sonst anzeige. Da ging es einfach weil ich ihr gezeigt habe wo dieses her kommt das diese Hosen aus dieser Aktion stammen - war ihr wohl dann peinlich das ich sie sozusagen ertappt habe aber ist schon ewig her bestimmt 2 jahre ...

also ist die Frage bzw. würde ich so schreiben das ein geschenk war nur mit originalen sonst zu tun habt und davon ausgegangen bist oder ausgehst das es sich um ein original handelt - was der verkäufer meinte warum es keins sein soll.

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Re: ebay-was nun? wichtige Frage hab...

Antwort von Laura_07 am 24.02.2009, 8:29 Uhr

Also erstmal würde ich mir das auch schriftlich geben lassen...
Also praktisch den Beweis dafür anfordern das es sich um eine Fälschung handeln soll.
Und dann würde ich ihr natürlich auch noch schreiben das Du davon ausgegangen bist, dass es sich um ein Original handelt.
Gruß

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