Geschrieben von Aprilbaby am 25.01.2015, 16:54 Uhr |
ebay - Mindestpreis nicht erreicht Kennt ihr das?
Ich kenne das nicht.
Ich hätte eben einen Anzug für 1 Euro ersteigert und habe mich schon gefreut. Aber der eine Euro war rot unterlegt mit dem Hinweis dass der Mindestpreis nicht erreicht wurde.
Wie kann man das einstellen? Für mich gerade etwas traurig und ich verstehe nicht, warum sie nicht sichtbar den Startpreis höher angesetzt hat, dann hätte ich gewusst, woran ich bin!?
Hier der Link, falls es jemanden interessiert:
http://www.ebay.de/itm/141553527913?_trksid=p2060778.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Hat das schon einmal jemand von euch gemacht?
liebe Grüße A.
Re: ebay - "Mindestpreis nicht erreicht" Kennt ihr das?
Antwort von BIDI am 26.01.2015, 10:52 Uhr
Ich hatte so was auch schon mal bei einem Handy. Ich war Höchstbietender, aber nach der Aktion hieß es dann, dass das Mindestgebot nicht erreicht wurde. Kannte das bis dahin auch nicht. Habe dann gelesen, dass der VK einen Betrag angeben kann, wie viel er mindestens dafür haben möchte. Und wenn der Betrag eben nicht erreicht wird, bleibt die Ware bei ihm.
Re: ebay - "Mindestpreis nicht erreicht" Kennt ihr das?
Antwort von sechsfachmama am 26.01.2015, 10:54 Uhr
Ja sowas gibt es. Dachte aber nur bei Autos und so. Wir hatten jetzt mal ein Handy mit Preisvorschlag, sollte 370 kosten, haben wir 340 Vorschlag gemacht, abgelehnt, dann 350, auch abgelehnt, Schlappe 10 Euro ist er runtergegangen. Rechnung sollte eig. dabei sein, sonst hätten wir gar nicht drauf geboten, die war nicht drin, hat er " vergessen", habe ich angefordert und sie kam jetzt über vier Wochen später ... Und da hatte er das Handy für unter 200 Euro gekauft. Und wir haben für gebraucht fast das Doppelte bezahlt. Das hat uns doch geärgert.
---> das ist aber dann schon fast gewerblich
Antwort von Ellert am 26.01.2015, 11:37 Uhr
Dinge angesetzt teurer zu verkaufen ist glaube ich schon gewerblich
wenn es einer ab 1.- reinstellt und es höher geht ist das ja keine gewinnerzielungsabsicht
das dagegen schon, oder ?
dagmar
Re: ---> das ist aber dann schon fast gewerblich
Antwort von sechsfachmama am 26.01.2015, 13:17 Uhr
ja, das ist eindeutige gewinnerzielungsabsicht. er hat über 160 euro gewinn gemacht damit und es war schon ca. 6 mon. in benutzung - also vom neupreis ist ja dann auch noch ein werteverfall abzurechnen.
kann man da was machen? übers finanzamt prüfen lassen oder so?
Re: ---> das ist aber dann schon fast gewerblich
Antwort von Aprilbaby am 26.01.2015, 15:30 Uhr
Ich danke euch für eure Antworten und finde es immer noch doof, ganz doof :-(! Ich beobachte jetzt die Wiedereinstellung, aber ich werde eher nicht mehr bieten. Mal schauen, für wieviel sie den Anzug verkauft.
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