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Geschrieben von makkipakki am 17.12.2017, 5:51 Uhr

Beschäftigungsverbot und anderer Job

Hallo,
ich habe in der 5. ssw ein BV durch meinen AG erhalten.
Du bekommst weiter das volle Gehalt und sogar Sonderzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld stehen dir zu. Somit wird für das Elterngeld sich nichts ändern, den das wird ja auf Grundlage des Einkommens der letzten zwölf Monate berrechbet4.

Zum nebenjob... Für mich brach auch eine Welt zusammen. Theoretisch hat dein AG die Möglichkeit dich im Betrieb auf eine ungefährliche Stelle zu setzen. Bsp. Ich als Erzieherin hätte in die zentrale Verwaltung gehen können.... Ist aber eher unüblich, denn in der Regel hast du da von den Aufgaben her ja gar keine Ahnung... Einen Nebenjob darfst du unter Zustimmung des AG immer machen...
Aber ehrlich? genieße die Zeit, diese Zeit wirst du NIE wieder haben... Du sitzt zu Hause, mit voller Bezahlung. .. Für mich war das Wellnessurlaub nach VIELEN stressigen Jahren als Erzieherin. Ich kann dir wirklich nur empfehlen dieses Zeit zu genießen, denn finanziell ändert sich ja nichts.

 
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