Geschrieben von Minimaxi am 25.04.2013, 14:09 Uhr |
Auch eine Riester-Rente-Frage, btr. Kündigung, unter anderem an @shinead
Hallo,
wenn man die kündigt muss man die Zulagen zurück zahlen. Man hat uns erklärt das man dann oft mehr zurück zahlt und nichts raus kriegt. Man kann sie aber ruhen lassen.
Gruß
Minimaxi
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- Auch eine Riester-Rente-Frage, btr. Kündigung, unter anderem an @shinead - Isideria 25.04.13, 13:39
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