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von jamelek  am 13.03.2013, 14:53 Uhr

Auch eine Frage zur Rechtschutzversicherung

Hallo!

Und zwar waren wir knapp 10 Jahre in einer Rechtschutzversicherung versichert ohne diese je genutzt zu haben. Dann kamen zwei Rechtsstreite mit jeweils relativ hohem Streitwert. Einmal Arbeitsrecht Streitwert 40.000 EUR, einmal was medizinisches Streitwert 50.000 EUR. Beim zweiten Rechtsstreit kündigte die Versicherung uns die Rechtschutzversicherung.

Um die Belange der beiden vorgehenden Rechtssache musste sie natürlich noch eintreten.

Im Endeffekt jetzt nach 2 Jahren sind beide Rechtsfälle abgeschlossen zu unseren Gunsten. Beide gewonnen.

Nun ist es schwierig eine neue Rechtschutzversicherung abzuschließen, weil überall die Frage auftaucht, ob in den letzten 5 Jahren von seiten einer Versicherung gekündigt wurde. In diesem Fall wird dann entweder keine Versicherung angeboten oder mit extra Aufschlag.

Da ja aber durch die gewonnenen Rechtsstreite klar ist, dass wir nicht generell klagewütig sind und die Vorversicherung auch keine Kosten hatte, meine Frage gibt es da sowas wie eine Reinschrift oder eine andere Möglichkeit zu normalen Konditionen wieder eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

LG jamelek

 
3 Antworten:

Re: Auch eine Frage zur Rechtschutzversicherung

Antwort von shinead am 13.03.2013, 15:04 Uhr

Ihr steht aktuell auf der "schwarzen Liste".

Auf diese Liste kommt man, wenn man mehr kostet, als einbringt. Es geht nicht um unberechtigte oder berechtigte Klagen, sondern nur um den Geldfluss.

Grundsätzlich wollen Versicherungen Geld verdienen, dass ist bei euch im Bezug auf den Rechtsschutz nicht möglich, also "schützen" sich die Versicherer durch diese Klauseln.

Da gibt es auch leider keine Reinschrift oder ähnliches.

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@Shinead

Antwort von jamelek am 13.03.2013, 18:33 Uhr

Hallo!

Und danke erstmal. Schwarze Liste klingt ja kriminell.

Dachte nur, dardurch, dass die Rechtsstreite letztendlich gewonnen sind, kosteten wir die Rechtschutzversicherung ja gar kein Geld. Zumindest bei der Klage gegen die PKV gingen die Rechtskosten zu 100 % zu Lasten der Beklagten.

LG Jamelek

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Re: @Shinead

Antwort von shinead am 13.03.2013, 19:30 Uhr

Es zählen die Versicherungsfälle. Ein Versicherungsfall fängt schon bei der telefonischen Zusage der Kostenübernahme an.
Ganz egal, ob es dann zu tatsächlichen Kosten kommt, oder nicht.

Zwei Fälle in 12 Monaten oder drei in 36 Monaten und schon gibt es keine Versicherung mehr...

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