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Geschrieben von KKM am 02.12.2021, 16:31 Uhr

Arbeiten während der Freistellung.

Vorsichtiges Halbwissen:

1. Hauptarbeitgeber sollte zustimmen
2. Eine bestimmte Wochenarbeitszeit, bestehend aus Minijob plus Stunden im Hauptjob, darf nicht überschritten werden
3. Jederzeit muss sie zurück in den Hauptjob können

Wenn das erfüllt ist kann es schon sein, dass jemand sie befristet einstellt

 
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