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Geschrieben von speedy am 22.10.2014, 11:47 Uhr

Anspruch von Elterngeld

Hi, wenn du zum Zeitpunkt Beginn MuSchu noch ALG bekommst, dann läuft das als Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt in gleicher Höhe weiter. Bekommst du aber kein ALG mehr, hast du Anspruch auf eine Einmalzahlung von 210,- Eur.

Nach dem MuSchu bekommst du kein ALG mehr, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Du bekommst aber mindestens 300,- Elterngeld/Monat.

Gruß, Speedy

 
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