Geschrieben von speedy am 22.10.2014, 11:47 Uhr |
Anspruch von Elterngeld
Hi, wenn du zum Zeitpunkt Beginn MuSchu noch ALG bekommst, dann läuft das als Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt in gleicher Höhe weiter. Bekommst du aber kein ALG mehr, hast du Anspruch auf eine Einmalzahlung von 210,- Eur.
Nach dem MuSchu bekommst du kein ALG mehr, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Du bekommst aber mindestens 300,- Elterngeld/Monat.
Gruß, Speedy
- Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 21.10.14, 18:10
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - Fusssel 15.11.14, 14:11
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
Hier sollte man echt reinlesen/hören ... wie wir wieder verarscht werden
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