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Geschrieben von shinead am 13.01.2017, 11:05 Uhr

Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Bei BU und Arbeitslosigkeit bleibt nur H4.

Wende Dich an den Arzt der Dir das BU gegeben hat und lasse dies auf den 31.01. 17 befristen.
Dann erhältst Du ab dem 1.2. ALG1.

 
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