Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Ellert am 01.07.2017, 19:45 Uhr

klar ist das so nach Urteil aber das ist den Veranstaltern sch...egal

ich weiss nicht wie man an sein recht bzw Geld kommt
ich habs nun zweimal nacheinander
und auch bei Linienflügen ist man davor nicht sicher.

Das mit den 2 Wochen ist glaube ich die Fluglinie die das nicht darf und sonst haftet
ich glaube länger müsste man gegen den Veranstalter gehen


dagmar

 
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