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Geschrieben von Trini am 22.11.2016, 12:29 Uhr

Jetzt nochmal neu und ohne einen konkreten Fall zu meinen - AGB von RV

Wie stellt ihr (und stellen sich Richter) die Unwirksamkeit der AGB denn vor????

Flüge werden nun mal bei Unterbuchung gestrichen/zusammengelegt. Anders gehen Fluggesellschften pleite.

Dann bleibt den Reiseveranstaltern doch gar nichts anderes übrig, als andere Fluggesellschaften zu suchen oder andere Flughäfen/-zeiten zu nutzen.

Sollen sie dann jedes mal den Vertrag kündigen?

Das wäre das Ende der Pauschlreise.

Trini

 
11 Antworten:

Re: Jetzt nochmal neu und ohne einen konkreten Fall zu meinen - AGB von RV

Antwort von lilly1211 am 22.11.2016, 12:36 Uhr

Also ich denke da ähnlich wie du und meine auch dass sich eine erzwungene Änderung dieses Prozesses der Umbuchungen dramatisch auf die Preise auswirken würde. Deshalb habe ich mich auch noch nie beschwert.

Sumsebiene hat aber (etwas überzogen finde ich) gesagt sie tritt die Reise dann nicht an wenn Aircargo fliegt. Das heisst in ihrem Fall wäre ein Bestehen auf Ungültigkeit der AGBs mit Stornierung als Folge die bessere Lösung als zahlen zu müssen und die Reise nicht anzutreten.

Ich werde hier so hingestellt als würde ICH überreagieren und "gleich zum Anwalt rennen". Sie wollte einen Tipp und hat bereits vorher für sich festgelegt dass sie definitiv nicht einsteigt. Nur darauf bin ich eingegangen, ansonsten bin ich ein Freund des Frühbuchens und nehme die Nachteile (und Umbuchungen SIND ein solcher) bewusst in Kauf und habe mich noch nie beschwert.

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Re: Jetzt nochmal neu und ohne einen konkreten Fall zu meinen - AGB von RV

Antwort von 123imsauseschritt am 22.11.2016, 12:50 Uhr

Nein, so läuft das nicht.

Ein Gericht erklärt in jedem konkreten EINZELFALL eine AGB für wirksam oder unwirksam. Da gibt es genau gesetzliche Vorgaben in den § 307ff. BGB, die vom Gericht geprüft werden.

Stell sich heraus, dass die AGB unwirksam ist, dann bekommt der EINZELNE Kläger sein Recht.

Den Vertrag kündigen können die Reiseveranstalter übrigens NICHT. Diese AGB ist auch unwirksam.

Sie müssen halt bei Fehlern in ihre Buchungsdisposition Schadensersatz zahlen. Ganz einfach.

Planungsfehler (z.B. wenn sie eine Maschine nicht ganz chartern) gehen nunmal zu Lasten der Reiseveranstalter und nicht zu Lasten des Reisenden. Dieses Risiko dürfen die Reiseveranstalter nicht auf den Kunden abwälzen. Das ist eine ganz klare und ständige Rechtsprechung des BGH ... und im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH.

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Ich finde es aber....

Antwort von Trini am 22.11.2016, 13:02 Uhr

irgendwie schon seltsam, AGB anzuerkennen und zu unterschreiben, um dann danach rechtlich dagegen vorzugehen.

Dann ist der Vertrag doch das Papier nicht wert.

Trini

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Re: Ich finde es aber....

Antwort von 123imsauseschritt am 22.11.2016, 13:07 Uhr

Richtig.

Aber es ist eben ein Abhängigkeitsverhältnis, da die meisten Reise gar nicht individuell buchbar sind.

Übrigens ... bevor Dein Mitleid mit den Reiseveranstaltern zu groß wird ... Die Reiseveranstalter zahlen einen Betrag pro Flug an die Airlines. Ändern die Airlines die Flugzeiten, bekommen die Reiseveranstalter dafür Geld zurück, da die Flugzeiten verbindlicher Teil des Vertrages mit dem Reiseveranstalter geworden sind (gebuchtes Kontingent auf den jeweiligen Maschinen).

Gleichwohl gegen sie diesen Vorteil nicht an die Reisenden weiter und kassieren doppelt.

Doppelt deswegen, weil Reisen mit guten Flugzeiten teurer verkauft und später dann die Flugzeiten auf ungünstigere Zeiten verlegt werden.

Sie bekommen als mehr von den Reisenden und zahlen weniger an die Airlines.

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Re: FRÜHER

Antwort von Bookworm am 22.11.2016, 17:33 Uhr

(als noch mehr Lametta war )....

war es doch auch möglich Reisen zu buchen, ohne dass die Flugzeiten (natürlich immer zu Ungunsten des Reisenden) geändert wurden. Da ging das komischerweise, OHNE dass irgendwer Pleite ging.
TUI, Neckermann usw. waren zuverlässig.

Ich würde lieber bissel mehr zahlen und mich drauf verlassen können, dass der Flug genauso bleibt, wie gebucht.

Wir haben schon viele Jahre keine Flugreisen gemacht und wenn ich das hier so lese, vergeht mir die Lust

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Die Frage liegt immer im Grund

Antwort von Ellert am 22.11.2016, 17:46 Uhr

Wenn ein EV die Flüge von sich aus umlegt weil er da mehr Gewinn macht
oder Flüge angibt die nicht existieren
und dann mit dem ÄTSCH ganz schlechte Bedingungen nimmt
kann das nicht zu Lasten der Kunden sein.

Richter Vertreten Recht und Gesetz und keine wirtschaftlichen Interessen und das ist gut so, sind sind unparteiisch und entscheiden sowas nicht um die RV zu ärgern.
Das Recht auf Treu und Glauben beim Kunden ist ja auch ein Recht das er hat.

Wenn ich die Wahl habe zwischen zwei Reisen
Anbieter A hat Flüge früh hin und spät zurück
Anbieter B hin spät, zurück früh
dann hat der Kunde den Eindruck das wäre ihm sicher und er gibt ggf mehr aus um die zwei Tage noch zu haben.
Dann kommt hinterher der Anbieter A und sagt ätsch, ich hab auch die doofen Flüge der Kunde hat aber bereits gebucht und zahlt mehr für die Reise,was er NIE getan hätte wenn er es gewusst hätte...

Der RV hat Verträge mit den Fluggsegllschaften
das ist deren Regelungsproblem im Vertrag, der Gast hat nur mit dem RV einen Vertrag

dagmar
die auch nicht der Ansicht ist jeder sollte zum Anwalt gehen
aber Recht bleibt Recht
und Gesetze und Urteile saind nunmal bindend

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Es ist eben (noch) kein Gesetz ... nur Urteile

Antwort von 123imsauseschritt am 22.11.2016, 19:22 Uhr

Da liegt gerade das Problem.

Das Gesetz verbietet diese Praktiken nicht ausdrücklich.

Die Überprüfung der AGBs erfolgt jeweils im Einzelfall. Und wenn ein Urteil fällt, dann gilt das nur für diesen einen Fall - und nicht für alle anderen auch.

Selbst nicht bei einem Urteil des BGH. Das bedeutet nur in der Regel, dass sich die anderen Gerichte in Deutschland dem anschließen werden - aber sie müssen es nicht. Jeder Richter kann anders entscheiden als der BGH.

Beim Reiserecht gibt es aber inzwischen eine wirklich sehr gefestigte Rechtsprechung zu Gunsten der Reisenden.

Gleichwohl bleibt es dabei .... ohne Klage bekommt man "sein Recht" hier leider kaum.

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eben, Rechtsprechung ist eindeutig

Antwort von Ellert am 22.11.2016, 19:34 Uhr

und das BGH Urteil hält die AGB nicht für zulässig

Dennoch wird es weiterverwendet eben weil kaum einer klagt, das ist schon aussagekräftg für die Veranstalter oder ?
Und wenn 1 % nur klagt dann haben 99 % eben die berühmte A...Karte
fidne ich einfachn icht ok.

Wo fängt es an wo hört es auf ?
Wenn ich um 00:10 h losfliegen würde darf man mich bis 23:59 verschieben ?
Oder evtl auch um ganze Tage ?
Wir hatten es mit komplett anderem Flugplatz schon,
anderer Veranstalter der dann nachgab und uns Unkosten ersetzte

Was immer wieder im TV kommt ist dass es mehere Flüge einer Fluggesellschaft am Tag von A nach B gibt
gute Verbindungen verkauft werden und dann wird man auf schlechte umgebucht
weil andere "überbucht" sind, komisch für Dritte aber noch buchbar
das hat was von Vorsatz und der berühmten Gewinnmaximierung.

Wenn Flüge ausfallen braucht man garnicht diskutieren, dann muss man einen anderennehmen
dennoch sollte man entschädigt werden wenn einem Urlaubstage dann fehlen
da hatte ja jennysmum schonmal rausgesucht wie sich das berechnet, aber ob man das auch bekommt muss man sich auch erstreiten.

Wenn ich otel a buche will ich auch nicht Hotel B haben
auch dann oft gängige Praxis Hotels zu überbuchen und dann Leute anderswo schlechter unterzubringen.

All das fällt unter Treu und Glauben, ist im BGB sehr wohl beschrieben
nicht konkret im Reisebereich aber sehr wohl dass man sich als vertragspartner auf Dinge verlassen können muss was die Vertragsbestandteile etc betrifft.

Würde Sumsebiene ne Waschmaschine kaufen von Bosch und dann eine von Aldi bekommen schreit jeder auf, waschen tun sich auch beide...
Wenn sie ne Reise bucht die an X beginnt mit Y fliegt hat sie vielleicht gerade wegen Y gebucht...

dagmar

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Re: FRÜHER, hat aber die Masse ...

Antwort von Alexa1978 am 22.11.2016, 21:16 Uhr

... nicht schon bereits im (Spät-)herbst den nächsten Sommerurlaub gebucht, wenn nicht 'mal die Airline selbst noch wusste, ob sie die Strecke überhaupt bedienen wird.

Flüge werden nach Angebot und Nachfrage verschoben. Ich buche, wenn immer möglich, einen Linienflug. Die sind zwar auch nicht 100%ig fix, fliegen aber auch bei mäßiger Auslastung. Von Streik, technischen Defekten, Start- und Landeerlaubnis, ist allerdings keiner gefeit.

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Re: Die Frage liegt immer im Grund

Antwort von Anja+Calvin am 23.11.2016, 17:57 Uhr

Du schreibst bei deinem Beispiel mit A und B "...der Kunde hat dann den Eindruck die besseren Zeiten sind ihm sicher"

Ja aber doch nur wenn er die AGB nicht liest. Wir buchen immer im Reisebüro und suchen da auch immer nach Guten Zeiten, trotzdem sagt der Berater uns immer nochmal mehrfach dass das nicht in Stein gemeißelt und nicht verbindlich ist.
Es ist ja nicht so, dass man uninformiert ist.

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Du verkennst abe die Rechtsprechung

Antwort von Ellert am 23.11.2016, 20:02 Uhr

es ist einfach nicht rechtens es so zu machen

dagmar

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