Geschrieben von Trini am 07.08.2019, 12:26 Uhr |
Flugverspätung - Info
Gestern ploppte bei mir folgende Meldung auf dem Handy auf:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-flugverspaetung-101.html
Man muss sich also sehr gut überlegen, was einem mehr dient.
Letztlich heißt es (nach meiner Interpretation) aber AUCH, dass die 600 Euronen auf jeden Fall gemindert werden, wenn einem die Airline Unterkunft und Essen bereitstellt.
Trini
Re: Flugverspätung - Info
Antwort von DK-Ursel am 07.08.2019, 12:36 Uhr
Hej!
ich habe es eher so veerstanden, daß man eben nicht auch noch zusätzlich Kosten für Unterkunft und Essen geltend machen kann.
Aber Deine Interpretation könnte auch Sinn machen...
Gruß Ursel, DK
Re: Flugverspätung - Info
Antwort von Carolinchen1 am 07.08.2019, 18:54 Uhr
Nein. Wenn die Fluggesellschaft ein Hotel und Essen bereitstellt, besteht trotzdem das Recht auf die ganze Entschädigung. Nur, wenn der Reisende sich selbst ein Hotel sucht und diese Kosten einfordern will, geht das nicht.
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