Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von ohno am 24.04.2020, 0:31 Uhr

Auslandstourismus/Quarantäne

Ich habe für Juli ein WE in Wien geplant, Flug und Hotel schon etwas länger gebucht, bezahlt bzw angezahlt.

Flug wurde hinsichtlich der Rückflugzeit noch angepasst, scheint bisher durchgeführt zu werden. Hotel ist bis Mitte Mai noch zu.

Wenn ich davon ausgehe, dass unsere deutschen Regelungen so bleiben wie sie sind, müsste ich doch nach Rückreise 2 Wochen in Quarantäne? Oder sehe ich das falsch?

Ich tendiere sowieso stark dazu, das abzublasen und würde stornieren bzw umbuchen. Mir stellte sich aber gerade die Frage mit der Quarantäne.

VG ohno

 
13 Antworten:

Wer wann wie reisen kann ist gerade eh Spekulation

Antwort von Ellert am 24.04.2020, 6:26 Uhr

Guten MOrgen,

ich vermute das ist keine Pauschalreise oder ? Denn da würde ich entspannt abwarten dass der Anbieter storniert..

Wir hatten im Juni eine Woche Paris gebucht
alles einzelne Bausteine, die ich jetzt storniert habe.
Egal wohin
aktuell sind Reisewarnungen.
Flüge gehen ( unsere gehen wohl ) und waren voll bezahlt, Flüge waren nicht stornierbar, dennoch gabs einen Gutschein.
ob man da touristisch wird übernachten dürfen ist eine Sache
aber selbst wenn, wenn alles dann geschlossen wäre nutzt die Reise auch nichts.

Quarantäne ist eine gute Frage
wie funktioniert sowas eigentlich wenn man aus eigenem Antrieb diese verschuldet
wer zahlt dann den Verdienstausfall ?

Man bräuchte eine Glaskugel
evtl dämmt der Munschutz und Abstand alles ein
oder aber die nächste viel höhere Welle kommt
wissen kann es keiner und auch nicht wie es sich auswirkt

LG dagmar

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Re: Auslandstourismus/Quarantäne

Antwort von Holzkohle am 24.04.2020, 10:17 Uhr

Wien ist bestimmt schön, aber ich würde mich für ein Wochenende dort nicht vorher 2 Wochen in Quarantäne begeben... SOLLTEN dies Einreisebedingungen sein. Ich würde das verschieben...

LG

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Re: Auslandstourismus/Quarantäne

Antwort von ohno am 24.04.2020, 13:20 Uhr

Ne, hinterher, nach der Einreise zurück nach Deutschland...

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Re: Auslandstourismus/Quarantäne

Antwort von ak am 24.04.2020, 23:18 Uhr

Hat doch jetzt alles keinen Zweck.

Sag ab....

Wir wollten Ende Mai nach Prag... selbst wenn Opodo die Flüge nicht von sich selber aus storniert.... WIR wollen einfach nicht.

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Opodo

Antwort von Zwergenalarm am 24.04.2020, 23:31 Uhr

Ich hab ja auch noch immer einen bereits bezahlten Flug nach Kirgistan Mitte Juni.....
Opodo hat mich zwischenzeitlich bombardiert mit der Anfrage, ob die in meinem Namen einen Gutschein von der Fluggesellschaft entgegen nehmen sollen. Ich bin da völlig unsicher. Den Aufenthalt in Kirgistan hab ich in Absprache mit dem Veranstalter um ein Jahr verschoben. Wie ich mit dem Flug umgehen soll, weiß ich nicht. Irgendwie hätte ich da gerne das Geld zurück und würde nächstes Jahr neu buchen.
Wie habt ihr das geregelt? Kostenpflichtig storniert, Gutschein genommen, oder Geld zurück gekriegt?

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An wen hast Du denn bezahlt ?

Antwort von Ellert am 25.04.2020, 7:58 Uhr

Warum bekommt denn Opodo den Gutschein und nicht Du ?

Wenn Du eh verschoben hast würde ich versuchen den Flug umgebucht zu bekommen auf dann
wenn es seine Fluglinie ist die das alles überlebt
Lufthansa ist ja gerade auch ganz knapp, aber die werden hoffentlich nicht untergehen

Anfang Juni konnten wir Paris "aus Kulanz" stornieren denn diese Flüge gehen ja vermutlich, leider auch nur gegen Gutschein aber auch hier, wir fliegen auf garkeinen Fall

dagmar

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Re: An wen hast Du denn bezahlt ?

Antwort von Zwergenalarm am 25.04.2020, 8:36 Uhr

Das ist ja die Frage, die ich mir stelle......warum will Opodo den Gutschein?
Umbuchen geht leider nicht, weil die Daten für‘s nächste Jahr noch eine Zeit lang nicht feststehen. Unter Umständen weiß der Veranstalter das erst im Herbst.

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Der Lufthansa-Gutschein ....

Antwort von Trini am 25.04.2020, 10:10 Uhr

...gilt doch für Buchung bis Dezember 20.
Das würde doch passen.

Trini

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Re: Der Lufthansa-Gutschein ....

Antwort von Zwergenalarm am 25.04.2020, 11:00 Uhr

Nein, der nächste Reisetermin wird erst im Sommer 2021 stattfinden. Wann genau wird wahrscheinlich erst im Herbst 2020 bekanntgegeben werden können.

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Re: Der Lufthansa-Gutschein ....

Antwort von Zwergenalarm am 25.04.2020, 11:02 Uhr

Geht um einen Reittreckingtrip nach Kirgisistan, den kann man nur in den Sommermonaten machen.

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aber gehts bei der Frist um Buchung oder Reise ?

Antwort von Ellert am 25.04.2020, 11:07 Uhr

Ich habe ienen 1Jahresgutschein von Air France und da muss nur die Buchung in dem Zeitpunkt sein, nicht die Reise

dagmar

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Re: aber gehts bei der Frist um Buchung oder Reise ?

Antwort von Zwergenalarm am 25.04.2020, 11:41 Uhr

Ok, das wusste ich nicht.....muß ich klären. Ich dachte es ginge um Antritt des Fluges.

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Re: aber gehts bei der Frist um Buchung oder Reise ?

Antwort von Trini am 25.04.2020, 12:16 Uhr

Nein, es ist der Buchungszeitpunkt.

Trini

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