Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 123imsauseschritt am 24.04.2016, 15:00 Uhr

Also ...

Im Reisebüro nachfragen - sofort.

Wenn dann wirklich keine Flüge mehr gehen sollten, dann an den Reiseveranstalter wenden und auf kostenlose Stornierung oder kostenlose Umbuchung bestehen.

Ihr müßt ganz sicher sein, dass es keine Flüge mehr gibt (manchmal gibt es die Flüge doch, aber sie sind ein Vollcharte oder komplett ausgebucht und tauchen daher nicht mehr online auf ....)

Der Reiseveranstalter hat einen Vertrag mich Euch. Wenn er diesen nicht mehr erfüllen kann, dann habt ihr gesetzlich das Recht auf Stornierung - jedoch nur, wenn ihr die gesetzlichen Vorgaben einhaltet (§ 651a ff. BGB).

Würde mich da im Zweifel anwaltlich beraten lassen - Reiserecht ist kein einfaches Rechtsgebiet. Erste Beratung gegen kleines Geld bekommt man bei den Verbrauchzentralen oder gegeben Beratungsschein (gibt´s beim Amtsgericht ca. 10 - 20 €) und dann damit beim Anwalt.

 
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