Partnerschaft - Forum

Partnerschaft - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 11.10.2016, 16:51 Uhr

Widerspruch

Ich zitiere einfach mal Wikipedia, weil der Artikel insoweit stimmt:


Die Eigenheimzulage wird noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde.

Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung, höchstens 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind.

Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 1.250 €, zuzüglich 800 € für jedes Kind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage#Details_zur_Eigenheimzulage_2004.2 F2005

Ach so - die Förderung für Anbauten fiel schon früher weg, ich glaube, zum 01.01.2004 (Stichtag Bauantrag / notarieller Kaufvertrag).


Wenn Ihr ab 2006 EigZul in voller Höhe bekommen habt, müsst Ihr vor 2004 angeschafft bzw. Bauantrag gestellt haben. Oder das maßgebliche Datum war zwischen 01.01.2004 und 31.12.2005, dann wäre es aber nicht mehr in voller Höhe. Gibt allerdings durchaus öfter Fälle, in denen zwischen Anschaffung / Bauantrag und Fertigstellung auch mal 5 bis 10 Jahre liegen, daher gibt es auch Fälle, in denen z.B. 2005 noch Förderung nach § 10e EStG zu gewähren war.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Partnerschaft - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.