Geschrieben von Kuschel2702 am 25.03.2011, 18:29 Uhr |
Hat er einen Anspruch?
Hallo,
mein EX (sind seit 1,5 Jahren nicht mehr zusammen) ist nun auf die Idee gekommen das er gerne die Schwalbe (Motorroller) hätte die wir damals zusammen gekauft haben... er meint er hatte sie damals bezahlt, ich weiß es nicht mehr genau.
Auf alle Fälle denke ich das er nach so langer Zeit darauf keinen Anspruch mehr hat... meine auch das irgendwo gelesen zu haben... kann es aber nich mehr finden.
Die Papiere habe ich... und nen Kaufvertrag hat keiner von uns mehr.
Ich hab ihm nun gesagt das er sie nich bekommt und nun möchte er mich anzeigen.
Dazu kommt das mein neuer Partner gerade angefangen hat sie zu reparieren und auch schon Zeit und Geld in das Teil investiert hat... da ja keiner wissen konnte das er sie will...
Haben sie damals für grob 250€ gekauft, jetzt müßte der Wert bei grob 500€ sein, aufgrund des Alters und der seltengeit...
Wie seht ihr das?
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von Patti1977 am 25.03.2011, 18:59 Uhr
verjährung liegt bei 3 jahren. kommt drauf an, wie er den kauf beweisen kann.
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von shinead am 25.03.2011, 20:17 Uhr
Papiere hast Du, damit ist sie Dein Eigentum. Anderes müsste er beweisen. Kann er das, müsste er dir (kann er es nicht ggf. Du ihm) ggf. die hälfte der Wertsteigerung auszahlen.
Gruß
Corinna
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von mf4 am 25.03.2011, 22:49 Uhr
Das stimmt so nicht. Nicht der ist Besitzer, der die Papiere hat sondern der, der das Fahrzeug erworben hat.
Kann er das nachweisen, daß er das war hast du Pech. Wegen so ner ollen Schwalbe ein Gerichtsverfahren würde ich nicht wollen.
Ja, aber....
Antwort von Kuschel2702 am 25.03.2011, 23:12 Uhr
Naja... es ist ja so, das er hier 3 Jahre auf meine Kosten gelebt hat ohne 1cent Miete zu zahlen... und das auch son Grund ist warum ich das nich ganz einsehe...
hab in nem andern Forum schon den Tipp bekommen eine Miete von ihm fürs unterstellen zu verlangen....
Und außerdem kann ich doch auch nich einfach zu irgendwem auf den Hof gehn und sagen... so, das ist mein Fahrad, ich nehm das nun mit.
Er hat keinen Kaufvertrag mehr, das weiß ich ganz genau.
Re: Ja, aber....
Antwort von +emfut+ am 25.03.2011, 23:30 Uhr
Erstmal schenke ich Dir ein paar "t"s für Deine "nich"s.
Zur Frage:
Dann laß ihn halt klagen. Ich würde es drauf ankommen lassen - ich glaube nämlich nicht, daß er es dazu kommen lassen wird, ich tippe auf leere Drohung. Und selbst wenn: Wie will er denn nachweisen, daß es seines ist? Mach Dir keinen Kopf!
Allerdings: Mit der Aufrechnung, daß er kostenlos bei Dir gewohnt hat, wirst Du vor Gericht auch keinen Blumentopf gewinnen. Im Gegenteil: Damit würdest Du erstmal zugeben, daß es seines ist und Du es als Bezahlung behalten hast - und dann mußt DU beweisen, daß Deine Forderungen berechtigt sind. Damit kommst Du in Teufels Küche. Das Ding ist Deines, Ende.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von berita am 25.03.2011, 23:59 Uhr
Du weisst nicht mehr, ob du das Motorrad bezahlt hast oder er? Sorry, aber das bezweifle ich, es sei denn, du schwimmst im Geld und Fahrzeugen. Sowas kauft man ja nun nicht gerade jeden Tag. Ich vermute, du bist sauer, weil er eine Weile auf deine Kosten gelebt hat und willst dir das Geld auf die Weise wiederholen, ich fürchte nur, dass Gerichte diese Form der Aufrechnung nicht anerkennen. Vielleicht kann er Zeugen vor den Kauf vorbringen? Wie auch immer, wenn er das Teil damals gekauft hat, dann würde ich es ihm zurückgeben und dafür die Wertsteigerung bezahlt verlangen, vielleicht kommt ihr so zu einem Kompromiss und könnt die ANzeige vermeiden.
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von glückskugel am 26.03.2011, 7:55 Uhr
Das Ding gehört Dir, weil Du es in Besitz hast incl. Papiere. Diesen Anscheinsbeweis müsste er widerlegen. Wird ihm wohl nicht gelingen.
Im Übrigen ärgert es mich immer, wenn wegen solcher Kleinigkeiten Gerichte und Polizei behelligt werden. Kostet alles unser aller Steuergeld. Zudem hat die Polizei wirklich Wichtigeres zu tun. Sowas kann man doch unter Erwachsenen irgendwie selbst klären, oder?
schon, aber
Antwort von malwinchen am 26.03.2011, 7:56 Uhr
es kommt darauf an, ob er das beweisen kann. es könnte ja auch sein, dass er das teil verschenkt hat...
also ich schätze, der mann hat mehr als schlechte karten. er kann ruhig eine anzeige starten, aber so etwas wird mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt werden, weil das eine privatklagesache ist. und dass er erst nach über einem jahr plötzlich ein fahrzeug haben will, das an dem er bei seinem auszug keine besitzansprüche angemeldet hat, verbessert seine chancen bei einer klage schon einmal nicht.
ich würde schön den mund halten, mit niemandem die thematik diskutieren und den kerl locker abperlen lassen.
Re: Hat er einen Anspruch?
Antwort von Suka73 am 26.03.2011, 23:06 Uhr
das Blöde ist nur immer, wer den Fahrzeugbrief hat, gilt auch als Eigentümer. Sprich, Dein Ex müßte nachweisen, dass das Teil damals von ihm gekauft wurde UND er Eigentümer ist, ein Kauf allein zeigt ja auch nicht gleich das Eigentum auf, kann ja auch sein, er hat Dir das Teil danach geschenkt.
@mf4
Antwort von shinead am 27.03.2011, 21:39 Uhr
Das Eigentum eines Fahrzeuges und einer Immobilie wird nur über die Papiere (Fahrzeugpapiere, Grundbuch) geregelt.
Wenn Du Dir beim Autokauf die Papiere nicht aushändigen lässt bist du selbst schuld.
Wer in das Grundbuch eingetragen wird regelt der Kaufvertrag. Da könnte man aber auch Personen (mit) aufnehmen, die eben den KV nicht unterschrieben haben. Hängt eine Bank mit drin wohl schlecht umzusetzen, aber wenn ich im Lotto gewinne und meinem Bruder ein Haus kaufen will darf ich kaufen und ihm gehört es. Komplizierter Kaufvertrag (wg. Sonderpassung Grundbucheintragung) und der Notar wird sich freuen, aber möglich wäre das.
@mf4
Antwort von shinead am 27.03.2011, 21:39 Uhr
Das Eigentum eines Fahrzeuges und einer Immobilie wird nur über die Papiere (Fahrzeugpapiere, Grundbuch) geregelt.
Wenn Du Dir beim Autokauf die Papiere nicht aushändigen lässt bist du selbst schuld.
Wer in das Grundbuch eingetragen wird regelt der Kaufvertrag. Da könnte man aber auch Personen (mit) aufnehmen, die eben den KV nicht unterschrieben haben. Hängt eine Bank mit drin wohl schlecht umzusetzen, aber wenn ich im Lotto gewinne und meinem Bruder ein Haus kaufen will darf ich kaufen und ihm gehört es. Komplizierter Kaufvertrag (wg. Sonderpassung Grundbucheintragung) und der Notar wird sich freuen, aber möglich wäre das.
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