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Geschrieben von mauskeks24 am 25.04.2008, 14:25 Uhr

Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

vor einem halben jahr hat sich mein mann von mir getrennt. seit dem gibt es natürlich zoff wegen dem geld. wir haben beide einen anwalt, merken aber gerade wie die unser geld aufsaugen, denn was muß man da 6 monate klären wenns sich beide fast einig sind?
nun meine frage wir wollen beide die anwälte sein lassen und uns so einigen.
wäre ja kein thema nur beziehe ich leider hartz 4 und die haben ja schon gefragt was er zahlt.

nun meine frage kann man einfach zu arge gehen und sagen er bezahlt xy euro und akzeptieren die das oder wie läuft das?

wir wollen einfach da sgeld für den anwalt sparen, da es ja schon mir und dem kleinen zu guten kommen würde

danke

 
4 Antworten:

Re: Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

Antwort von Schlaflos am 25.04.2008, 14:30 Uhr

Ich kann mir vorstellen, dass die Arge Kontoauszüge sehen möchte, aus denen hervorgeht, wieviel Dein Ex-Mann an Dich und das Kind überweist.
Zwei Anwälte braucht Ihr dazu sicherlich nicht.

LG
Schlaflos

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Re: Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

Antwort von mauskeks24 am 25.04.2008, 14:33 Uhr

gut das ist ja machbar, denn er zahlt ja bzw will zahlen, es geht aber um die höhe, denn sicher würde mein anwalt mehr ausrechnen als auf das was wir uns einigen

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@mausekeks24

Antwort von Schlaflos am 25.04.2008, 14:40 Uhr

Es ist sicherlich richtig, dass Dein Anwalt zu Deinen Gunsten mehr Geld für Dich herausbekommen kann.

Wahrscheinlich wirst Du abwägen müssen, was Dir wichtiger ist. Genau wissen, ob sich der Streit gelohnt hat, wirst Du erst hinterher.

Hier ist doch übrigens immer wieder einmal von einem sog. "Beratungsschein" die Rede, wenn Frau kein eigenes Einkommen hat. Vielleicht kann dazu ja noch einer mehr schreiben. Dann dürften Dir großartig gar keine RA-Kosten entstehen.

LG
Schlaflos

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Re: @mausekeks24

Antwort von Sonja31 am 25.04.2008, 15:20 Uhr

Ich kenne mich zwar wenig mit Hartz IV aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen xbeliebigen Betrag einfach akzeptieren.
Denn rein rechtlich blieben Deinem Mann nur ca.! 900,-€ Selbstbehalt. Es sei denn er ist Schwerverdiener und es reicht locker für beide.

Denn das Amt wird auch nicht einfach mal so Geld rüberschieben, solange Dein Ex evtl. (nach Meinung des Amtes) genug verdient.

Aber ein Anwalt reicht doch! Für jeden einen wäre mir auch zu teuer. Das überlasse ich dann den richtigen Streithähnen:-)
PKH evtl. beantragen, kannst Du auch bei Deinem Anwalt.

LG

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