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Geschrieben von Kja am 18.06.2009, 18:22 Uhr

danke für die vielen ratschläge...

hab geschrieben bei familienstand lebensgemeinschaft und bei kind den namen und gebdatum inkl. in klammer kinderbetreuung abgesichert.

lg chiara!

 
8 Antworten:

Re: danke für die vielen ratschläge...

Antwort von malwinchen am 18.06.2009, 20:41 Uhr

also den zweiten teil mit deinem kind kannst du ruhig weglassen. das ist nicht erforderlich in einem lebenslauf und kein arbeitgeber der welt wird daran glauben, dass die betreuung "abgesichert" ist... jedes kind wird einmal krank und in den meisten fällen, kümmert sich doch dann die mutter.

selbst der familienstand muss ja nicht angegeben werden, ist aber eher positiv bewertet, wenn man entweder verheiratet oder in fester partnerschaft lebt (suggeriert bspw. team- und konfliktfähigkeit).

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@malwinchen

Antwort von Fru am 18.06.2009, 21:18 Uhr

meine tante auf dem arbeitsamt hat mich ausdrücklich drauf hingewiesen, das das mit der kindsbetreuung in den lebenslauf rein muß...es geht ja auch nicht um die kindsbetreuung wenn das kind krank ist, sondern eher um die allgemeine situation (kiga oä:)

lg
fru

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nein, dann hat deine tante dich falsch informiert!

Antwort von malwinchen am 18.06.2009, 21:24 Uhr

denn es ist sogar gesetzlich geregelt: du musst weder familienstand noch deine verwandten - wozu auch kinder gehören - in einer bewerbung erwähnen. das hat etwas mit diskriminierung zu tun. auch religion und staatsangehörigkeit müssen nicht mehr ind en lebenslauf. in den USA ist es sogar so, dass nicht einmal fotos und das alter verlangt werden dürfen, damit menschen nicht aufgrund ihrer hautfarbe und ihres alters diskriminiert werden dürfen.

ich habe bewerbungstrainings gemacht... du kannst mir schon glauben, dass ich weiß, wie man sich bewirbt.

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Re: nein, dann hat deine tante dich falsch informiert!

Antwort von MartaHH am 18.06.2009, 21:28 Uhr

huhu Malwinchen,
seit dem wir in der letzten Woche auf unsere Zeitungsannonce Lebenslauf MIT Foto bekommen haben, tendiere ich auch dazu, das Foto nicht zu verlangen.

Der arme Kerl wird, so er weiterhin Fotos verschickt, kaum zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden...

LG, M

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Hey,

Antwort von Fru am 18.06.2009, 21:31 Uhr

ich glaub dir das schon, ich wollte dir sicher nicht deine kompetenzen abschreiben...mit müssen meinte ich auch nicht, das es gesetzlich vorgeschrieben ist sondern einfach als "info" dienen soll.....
spring doch nicht gleich an die decke.....

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also zum an die decke springen bin ich derzeit zu

Antwort von malwinchen am 18.06.2009, 21:50 Uhr

träge...

bei den informationen die man den arbeitgeber gibt, sollte man sehr gut aufpassen, dass man sich nicht selber austrixt.

wichtigste grundregel für die bewerbung: berufliches für den beruf und privates bleibt privat. ausnahmen sind gegebenenfalls ehrenamtliche tätigkeiten...

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wenn der mann qualifiziert ist,

Antwort von malwinchen am 18.06.2009, 21:52 Uhr

müsst den sofort sichern! wenn der sich jemals weg bewerben will, sind seine chancen ja ob der optik denkbar schlecht... das nennt man sicherung von fachkräften!

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Re: nein, dann hat deine tante dich falsch informiert!

Antwort von Moneypenny77* am 19.06.2009, 9:22 Uhr

Wurde mir beim Bewerbertraining vom Jobcoach auch so gesagt: WENN die Kinder mit rein, dann darauf hinweisen, daß die Betreuung gesichert ist. Klar kann man die Kinder weglassen.. Man kann alles weglassen... Stellt sich nur die Frage, wie das Gegenüber es findet, wenn dann Madame plötzlich damit rausrückt, daß sie ja eigentlich noch ein paar Kinder an der Backe hat.

Nö, ich wüßte nicht, warum ich mir und den Arbeitgebern die Zeit stehlen soll, in dem ich wesentliche Fakten verschweige. Ich HABE nun einmal Kinder, ich BIN mehr oder minder allein für ihre Betreuung (und dessen Outsourcing) verantwortlich, also ist das das Paket, daß man nehmen oder ziehen lassen muß. Irgendwann kommt's eh raus.

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