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Geschrieben von mf4 am 21.12.2014, 18:49 Uhr

Aufenthaltsbestimmung!

Es war mir unmöglich den Text ohne Absätze, Satzbau usw. wirklich zu erfassen...
aber... hast du denn das halbe Sorgerecht?
Wenn nicht dann hat sie nichts getan, was sie mit alleinigem SR nicht darf.
Wenn sie sich nun da eine Existenz aufbaut wirst du väterliche Rechte und Pflichten haben, Umgangsrecht und Unterhalt...
bei der großen Entfernung dürfte Umgang schwierig sein.
Da ein so kleines Kind noch kein festes Umfeld hat befürchte ich wird das wenig zählen...
Hauptfrage bleibt nach wie vor... hast du das halbe SR? Wenn nicht hat sie zumindest vor dem Gesetz nichts schlimmes getan (das menschliche lasse ich außen vor).

Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch usw. wird dir dein Kind dann sicher auch nicht bringen.

 
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