Geschrieben von LaEmLu-Mama am 19.05.2011, 12:44 Uhr |
@alle wegen Zensus-Fragebogen für Hausbesitzer
Hallo!
Gestern bekamen wir den Fragebogen von Zensus. Nun habe ich eine frage dazu: wir haben ein einfamilienhaus welches uns gehört. es hat sozusagen 1wohnung. nun steht da irgendwo die frage: ist es eine eigentumswohnung? ist es im klassischen sinne ja nicht, sondern ein eigenes haus. also nein. aber sie ist ja von uns bewohnt, also unser eigen. also doch ja?
kann mir wer helfen??
Re: @alle wegen Zensus-Fragebogen für Hausbesitzer
Antwort von Fru am 19.05.2011, 12:47 Uhr
Nein, es ist ein Haus...
Re: @alle wegen Zensus-Fragebogen für Hausbesitzer
Antwort von AustralienGirl am 19.05.2011, 12:48 Uhr
Ein Haus ohne seperater Wohnung
Re: @alle wegen Zensus-Fragebogen für Hausbesitzer
Antwort von PaulaJo am 19.05.2011, 12:52 Uhr
??
Re:??
Antwort von LaEmLu-Mama am 19.05.2011, 12:55 Uhr
also im ersten abschnitt wird gefragt was für ein haus es ist (hier einfamilienhaus). und im nächsten teil geht es dann um "wohnung1" (hier steht halt dass man als besitzer vom einfamilienhaus dort weiter machen soll). und da steht dann "Ist die Wohnung eine Eigentumswohnung? (vermietet oder selbst bewohnt).
ich habe da halt nein angekreuzt, aber mein mann meine ja, weil wir ja drin leben und es unser eigen ist. (nicht dass uns noch eine strafe erwischt wegen falschaussage....
Re:??
Antwort von taram am 19.05.2011, 12:58 Uhr
Ein Arbeitskollege hatte heute diesen Bogen auch dabei. Sind ja doch alles sehr persönliche Fragen, wer kontrolliert die Richtigkeit der gemachten Angaben. Alles großer Schwachsinn, wir wissen seit Jahren, dass es z.B: nicht genügend Plätze für die Kids gibt
Re:??
Antwort von PaulaJo am 19.05.2011, 13:00 Uhr
Meine Fragezeichen galten Australiengirl ,die immer gerne antwortet auch wenn sie die Antwort gar nicht weiß....
Also:Ich habe das mit ja beantwortet soweit ich mich erinnere.Denn das ist ja der Abschnitt für Hausbesitzer.Wenn es falsch ist ist es deren Problem,dann sollen sie sich halt genauer ausdrücken,lach.
Re:??
Antwort von AustralienGirl am 19.05.2011, 13:01 Uhr
Du weißt es ja selber nicht. Wenn es ein Einfamilienhaus ist kann es da keine Wohnung drin geben oder?
Re:??
Antwort von LaEmLu-Mama am 19.05.2011, 13:02 Uhr
achso ;-)
ich lasse es jetzt so, und gut. finde es eh blöde. wie wollen sie denn wissen wieviele bürger es nun gibt und wieviele wohnungen, ect wenn nur 10% befragt werden? naja, man muss ja mitmachen
Re:??
Antwort von LaEmLu-Mama am 19.05.2011, 13:03 Uhr
für die schon. denn bei nem einfamilienhaus soll man bei der anzahl der wohnungen 1 eintragen.
naja, egal
über der frage steht
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:09 Uhr
wenn sie eigentümer eines einfamilienhauses [...] sind, tragen sie die angaben zur wohnung unter wohnung 1 ein.
und sonst wurde frage G2 davor auch wenig sinn machen. da stehts auch
Re:??
Antwort von PaulaJo am 19.05.2011, 13:12 Uhr
Da steht:Wenn sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind tragen sie die Angaben unter "Wohnung 1" ein.
Somit weiß ich immerhin mehr als du,Australiengirl. UND ich bemühe mich um eine Antwort die Hand und Fuß hat.Du antwortest dagegen meistens sinnfrei.
Re: über der frage steht
Antwort von PaulaJo am 19.05.2011, 13:12 Uhr
Du warst schneller,habe gerade extra noch mal den Bogen rausgekramt :-)
ich schreibe überall: k.a.
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:12 Uhr
klo und co jibbet auch nicht..umbau
Re: über der frage steht
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:13 Uhr
man könnte ja auch NEIN ankreuzen ^^
alles auslegungssache
paula + 36
Antwort von elik am 19.05.2011, 13:17 Uhr
könnt ihr mir bei meinem "zensus" helfen?
Frage 22: Zweck des aufenthaltes (besuch, studium, arbeitsaufnahme, usw. ) -> wenn ich bei ehemann beschäftigt bin, als putzfrau und köchtin, was ist mein zweck?
Frage29: leiden sie an ansteckenden krankheiten? -> rub?
antwort: siehe rückseite
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:18 Uhr
8) diese frage muß nur beantwortet werden, wenn in frage G5 gemeinschaft von wohnungseigentümern angekreuzt wurde.
somit ist AG weiterhin raus und LELM kann bei weiteren fragen bitte selber blättern
nr. 29 könnte man beantworten, wenn du 22 mit "haushälterin" beantwortest
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:19 Uhr
Re: nr. 29 könnte man beantworten, wenn du 22 mit "haushälterin" beantwortest
Antwort von elik am 19.05.2011, 13:24 Uhr
die adresse wollen die auch haben: www.rub.de geht doch, oder?
frage 26: aus welchen mitteln wird der lebensunterhalt bestritten? -> Ehemann, wir streiten uns oft ums geld
und ganz wichtig!!! Hier steht, ob ich erlaubnis zu ausübung der beschäftigung habe...Von wem nur? Kann es sein, dass ich hier nicht putzen und kochen darf??? So ein mist... laut gesetz soll es scheinbar der mann machen und ich habe es nicht gewusst
werde gleich noch ne 3. antwortmöglichkeit geben
Antwort von 32+4 am 19.05.2011, 13:25 Uhr
nie bekommt man hier ne rückmeldung--plärr!!!!!!!
undankbares "volk"
Re: antwort: siehe rückseite
Antwort von LaEmLu-Mama am 20.05.2011, 8:50 Uhr
Danke fürs antworten. und ich hätte schon noch ne rückmeldung gegeben. bin schließlich schon länger hier und bin freundlich und danke für antworten:-)