Geschrieben von Spirit am 08.02.2021, 14:41 Uhr |
Wohnungssuche Hartz4
Wer sucht Hartz4-Empfängern wegen Umzug eine andere Wohnung?
Und kann man irgendwie unterstützen wenn die aktuelle Wohnsituation für Außenstehende untragbar wirkt?
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Assen08 am 08.02.2021, 14:44 Uhr
Das müssen sie selber machen, in dem jeweils gültigen Rahmen (ist von JC zu JC und Gebiet zu Gebiet unterschiedlich).
Dann müssen sie das irgendwie beantragen und das Amt genehmigt dann die Wohnung. Mit der Genehmigung kann man dann Mieten.
Kaution muss idR selbst gezahlt werden. Außer bei zB vergrößerung durch mehr Kinder oder sowas.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Spirit am 08.02.2021, 14:46 Uhr
Sieht sich das Amt die Wohnungen vorher an?
Woher wissen die dann, dass die Wohnung "geeignet" ist?
Sorry, für die vielen Fragen. Ich kenne mich da nicht aus, habe aber gerade eine Familie kennengelernt und ich finde die Umstände einfach nur schlimm.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Assen08 am 08.02.2021, 14:47 Uhr
Du kriegst Unterlagen von der Wohnung. Quadratmeterzahl, Zimmerzahl, ggf. Ausstattung. Exposé halt.
Und die haben ja ihre Vorgaben, wieviel qm für wieviele Personen und wieviele Zimmer usw.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Assen08 am 08.02.2021, 14:48 Uhr
Du kannst zB auch eine teurere Wohnung nehmen, die bezahlen dann aber nur ihren „Maximalsatz“ entsprechend der og Kriterien und den Rest musst du vom Regelsatz zahlen.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Spirit am 08.02.2021, 14:51 Uhr
Mal angenommen die Wohnung ist nicht geeignet.
Wie kann man da wieder weg?
Die Familie ist 5köpfig und ich habe nur ein Schlafzimmer ausmachen können. Den Rest möchte ich aus Vertraulichkeitsgründen nicht öffentlich preisgeben.
Ich finde die Verhältnisse einfach nur schlimm. Mir fallen ehrlich keine Worte ein die das beschreiben und mich wundert wirklich wie hier ein JA sagen kann, dass es OK ist so wie da gelebt werden muss.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von zwergchen84 am 08.02.2021, 14:52 Uhr
Kaution wird häufig als Darlehen gewährt.
Was Außenstehende als "untragbar" empfinden, ist irrelevant. Die Alg2 Empfänger müssen selber suchen. Wichtig ist, nicht ohne Genehmigung des Amtes eine Wohnung zu mieten, sondern am besten eine Art Vermieterbescheinigung. Also etwas, wo draufsteht was die Wohnung kalt kostet, was kommt an Nebenkosten dazu, wie groß ist die Wohnung(qm und Zimmer, wobei letzteres irrelevant ist. Wichtig ist die qm Zahl). Mehrere Wohnungen ansehen, die Kostenaufstellungen beim Amt einreichen, auf das Okay des Amtes warten und hoffen, daß man die Wohnung bekommt.
Alternativ kann man auch beim Sozialamt eine Sozialwohnung beantragen bzw. sich auf die Warteliste setzen lassen. Zumindest hat unser Ort eine Warteliste, allerdings liegt die Wartezeit bei min. 5 Jahren.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von kati1976 am 08.02.2021, 14:52 Uhr
Die Hartz4 Empfänger selber suchen sich die Wohnung oder es hilft Ihnen jemand dabei.
Hier kann man zum Vermieter gehen und sich Angebote geben lassen und dem Jobcenter einreichen, das wird dann geprüft ob die Wohnung angemessen ist. Angemessen geht nach Anzahl der Personen, Größe und Preis der Wohnung.
Wenn man in einer passenden Wohnung lebt muss man hier begründen warum man umziehen will.
Hier wird die Kaution als Darlehen übernommen.
Ich würde beim zuständigen Jobcenter nachfragen was man alles beachten muss
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Assen08 am 08.02.2021, 14:53 Uhr
Du meinste eine Einraumwohnung?
Die Mieter müssen sich kümmern.
Wenn du es als Kindeswohlgefährdend ansiehst, würde ich es dem JA melden.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von lymue92 am 08.02.2021, 15:14 Uhr
Mit Hartz 4 und vermutlich 3 Kindern wird es wahrscheinlich bei privaten Vermietern schwer werden.
Allg. war es glaub so, pro Person über 6 Jahre ein Zimmer. Bei 2 Erwachsen ohne Kinder wären das Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Küche, Bad und Flur zählen nicht als Zimmer. Für jedes Kind über 6 dann ein Kinderzimmer.
Wenn die Zimmerzahl die genehmigt werden würde bekannt ist, können sie sich an die großen Wohnungsgesellschaften wenden. Die kennen die Richtlinien für "erlaubte" Quadratmeter und Kaltmiete.
Beim Jobcenter muss dann ein Antrag gestellt werden. Wird er genehmigt, kann umgezogen werden. Gleichzeitig kann dann schon der Antrag zur Erweiterung der Wohnungsausstattung gestellt werden. Hier kommt jemand von Amt und schaut was in der alten Wohnung vorhanden ist, was generell noch gebraucht wird und was den Umzug nicht überleben würde und ersetzt werden muss.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von wolfsfrau am 08.02.2021, 15:15 Uhr
Ich kenne viele Wohnungen, die ich wirklich schlimm finde. Aber letztlich haben sich die Mieter die Wohnungen selber ausgesucht und finden das gar nicht so.
Da kommt auch niemand und guckt, ob die Wohnung "bewohnbar" ist oder einem einfachen, aber guten Standard entspricht.
Geprüft wird die Größe und Preis nach den Unterlagen.
Wie empfindet die Familie denn ihre Wohnsituation selber?
Manchmal ist es so, dass die Wohnsituation mitgenommen wird.....dann ist es eben deren Standard, wenn z.B. es nicht wirklich ordentlich ist. Oder nicht richtig gepflegt wird.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Spirit am 08.02.2021, 16:24 Uhr
Es wurde schon von Auszug gesprochen, aber nicht wegen der eigenen Wohnung.
Ich muss mich da erst vorsichtig rantasten.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Spirit am 08.02.2021, 16:27 Uhr
Das JA ist ja eh schon involviert und schaut vorbei. Die finden es dort sauber und sonst offenbar auch okay.
Das ist ja was ich nicht verstehe und ich erwarte sicher keine Paläste.
Aber eine 2Raumwohnung, wo alles vollsteht und man nicht mal die Wohnung zu den Nachbarn abschließen kann. Das kann doch nicht okay sein!?
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von luvi am 08.02.2021, 16:44 Uhr
Hallo,
Wenn das Jugendamt mit einer Familienhilfe bereits in der Familie ist, unterstützt es die Familie wahrscheinlich bei der Wohnungssuche.
Es ist aber nicht so einfach für eine Familie mit 3 Kindern eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Außerdem können sich die Vermieter ihre Mieter aussuchen.
Es gibt in Deutschland sehr viele Familien, die sehr beengt leben. Das allein gilt nicht als kindeswohlgefährdend beim Jugendamt.
Am besten könntest du der Familie bei der Wohnungssuche helfen, wenn du privat jemanden kennst und den Vermieter überzeugen könntest, an diese Familie zu vermieten.
LG luvi
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von Spirit am 08.02.2021, 17:20 Uhr
Ich kenne privat leider niemanden.
Ich gehe auch davon aus, dass sie aus der Not heraus dort hingekommen sind, aber gewisse Umstände ließen sich bestimmt ändern. Ich würde der Familie wirklich gerne helfen und schaue jetzt, dass ich zumindest beratend etwas erreichen kann.
Mehr dazu aber nicht hier.
Re: Wohnungssuche Hartz4
Antwort von velovos am 08.02.2021, 20:09 Uhr
Es gibt eine Maximalvorgabe für die Wohnung - keine minimalvorgabe. Wenn ich von meinem Satz eine Wohnung in einem Neubau mit Luxusküche und Aussicht mieten möchte, reicht der Satz eben nur für 2 Zimmer, obwohl ich mir im Kiez vom gleichen Geld auch 5 Zimmer mieten könnte - das ist doch nicht die Aufgabe des Jobcenters, hier zu beraten.
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