Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hubbeldubbel am 19.01.2017, 22:17 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Du hast Anspruch auf Deinen Vollzeitvertrag. Wenn Du die 3 Jahre Elternzeit noch nicht verbraucht hast, dann mach doch Teilzeit in Elternzeit, damit Dein alter Vertrag bestehen bleibt. Ansonsten würde ich eine Stundenreduzierung nur befristet vereinbaren.

Den vorgelegten Vertrag würde ich nicht unterzeichnen. Probezeitregelung scheint mir nichtig. Bg

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.