Geschrieben von likable am 29.08.2012, 11:13 Uhr |
wer kann mir sagen, ob bei einer Ausbildung einer Minderjährigen noch
vollen Unterhaltsanspruch besteht?
oder wird das weniger? wie wird das gerechnet?
wer weiß das?
Re: wer kann mir sagen, ob bei einer Ausbildung einer Minderjährigen noch
Antwort von zwergdackel89 am 29.08.2012, 11:16 Uhr
normal bleibt es voll bestehen. man kriegt ja dann auch noch kindergeld, solang die in der ausbildung sind.
(zumal bei den meisten ausbildungsberufen das lehrgeld ohnehin fast nichtig ist^^)
Das Ausbildungsgehalt wird angerechnet, somit kann sich der UH mindern.
Antwort von Mutti69 am 29.08.2012, 11:17 Uhr
LG
Re: wer kann mir sagen, ob bei einer Ausbildung einer Minderjährigen noch
Antwort von Patti1977 am 29.08.2012, 11:17 Uhr
bis zur Beendung der ersten Lehre / Studium Ende auch bei nicht minderjährigen besteht der unterhaltsanspruch.
stimmt so nicht
Antwort von --Divinitas-- am 29.08.2012, 11:19 Uhr
kindergeld bekommst du nur weiter wenn man dementsprechend verdient
kommt man über die grenze entfällt dies
Und um nicht Verwirrung zu stiften und den anderen Antworten grob zu widersprechen:
Antwort von Mutti69 am 29.08.2012, 11:20 Uhr
Das anzurechnende Ausbildungsgehalt KANN den Unterhalt mindern, tut es aber in der Regel nicht, weil das Einkommen durch ein Ausbildungsgehalt doch eher gering ist und somit so gut wie nie zu Buche schlägt.
LG
ok, ich dankeeuch! werde dann doch lieber mal meinen Anwalt fragen!
Antwort von likable am 29.08.2012, 11:27 Uhr
Ach, schön! Konnte ICH noch nie sagen...ich meine "Ich frage MEINEN Anwalt"
Antwort von Mutti69 am 29.08.2012, 11:30 Uhr
Biste sehr streitbar?
Re: Und um nicht Verwirrung zu stiften und den anderen Antworten grob zu widersprechen:
Antwort von mf4 am 29.08.2012, 11:30 Uhr
Bei Ausbildungsgehalt KANN UH wegfallen und Kindergeld auch.
Bei meinen beiden Großen wurde es geprüft.
UH bekamen sie während der Ausbildung ab einer gewissen Höhe des Gehaltes dann nicht mehr aber KG schon bis zur Beendigung der Ausbildung.
Re: Ach, schön! Konnte ICH noch nie sagen...ich meine "Ich frage MEINEN Anwalt"
Antwort von mf4 am 29.08.2012, 11:31 Uhr
ich hab auch keinen
der wäre auch arbeitslos, weil ich den nicht oft brauchen würde
frag beim jugendamt, das ist kostenlos
Antwort von Patti1977 am 29.08.2012, 11:33 Uhr
,
Re: frag beim jugendamt, das ist kostenlos ???? :-)))) Danke! wusste nicht
Antwort von likable am 29.08.2012, 11:45 Uhr
das man da auch Auskuft bekommt!
ich danke dir!
Re: Ach, schön! Konnte ICH noch nie sagen...ich meine "Ich frage MEINEN Anwalt"
Antwort von likable am 29.08.2012, 11:46 Uhr
Habe da einen ganz lieben, der auch schonmal bei fragen seine Geldbörse zulässt!
Wie entsaften?
Wieviele habt ihr?
Ach du scheiße!!!!!!
Wie eine Babymatratze auswählen?
E-Bay-: Wie viel bieten für 25-teiliges Jungenbekleidungspaket?
*schild aufhäng*
Adhs-frage
Planlos was ich heute kochen soll.... was gibts bei euch???
Wie gross sind eure Mäuse mit ca 3 jahren ?