Geschrieben von Steffi528 am 22.04.2014, 20:53 Uhr |
Wenns kein Wasserschutzgebiet ist...
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm?mainPage=1
- Frage - Tess@ 22.04.14, 20:47
- Re: Frage - RenateRichter 22.04.14, 20:47
- Re: Frage - PatriciaKelly 22.04.14, 20:48
- Re: Frage - das_echte_zwergchen84 22.04.14, 20:48
- zwergchen - Tess@ 22.04.14, 20:51
- Re: zwergchen - Schlafmütze 22.04.14, 20:52
- Kerstin - Tess@ 22.04.14, 20:54
- Re: Kerstin - das_echte_zwergchen84 22.04.14, 20:58
- 15 ist nur das geschätzte Alter. - Tess@ 22.04.14, 21:01
- Re: 15 ist nur das geschätzte Alter. - das_echte_zwergchen84 22.04.14, 21:03
- Meine ist auch mit 14 Jahren an Altersschwäche gestorben letzten Sommer - YvonneG 22.04.14, 21:10
- Auch Menschen sterben mit 40, 50 oder 60 plötzlich - Zoeybird 22.04.14, 21:12
- 15 ist nur das geschätzte Alter. - Tess@ 22.04.14, 21:01
- Re: Kerstin - das_echte_zwergchen84 22.04.14, 20:58
- Re: zwergchen - ösitina 22.04.14, 20:54
- Kerstin - Tess@ 22.04.14, 20:54
- seh es wie zwergchen - Pelle 22.04.14, 20:54
- Re: zwergchen - Schlafmütze 22.04.14, 20:52
- zwergchen - Tess@ 22.04.14, 20:51
- Re: Frage - djsmama 22.04.14, 20:49
- Re: Frage - kleineMaus240712 22.04.14, 20:50
- Re: Frage - mf4 22.04.14, 20:50
- Re: Frage - Schlafmütze 22.04.14, 20:51
- Re: Frage - Princess01 22.04.14, 20:51
- Princess01 - Tess@ 22.04.14, 20:53
- Re: Princess01 - Princess01 22.04.14, 21:26
- Princess01 - Tess@ 22.04.14, 20:53
- Wenns kein Wasserschutzgebiet ist... - Steffi528 22.04.14, 20:53
- Danke Steffi... - Tess@ 22.04.14, 20:55
- Re: Wenns kein Wasserschutzgebiet ist... - yartina 22.04.14, 21:05
- Re: Frage - wolke76 22.04.14, 20:54
- meist kommunal geregelt aber - bärenmama1981 22.04.14, 21:23
- wir haben unseren Tierarzt und die Stadt gefragt - wir6 23.04.14, 7:22
- Re: Frage - RenateRichter 22.04.14, 20:47