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Geschrieben von Reni+Lena am 06.03.2013, 8:57 Uhr

Wenn du es behältst, ist es Unterschlagung fremden Eigentums

Also deine Hobbyjuristerei in allen Ehren. Aber Unterschlagung fremden Eigentums ist das ganz sicher nicht.

Ich werde mir das mal überlegen....
Sollten die mich die nächsten tage mal anschreiben oder eine rechnung schicken werd ich reagieren. Ansonsten halt ich mal die Füße still.

Ich brauch das Ding eigentlich nicht mehr. Hab es längst woanders gekauft.
Wenn ich es zurückschicke sitz ich nachher auf den portokosten. Seh ich auch nicht ein.
Wenn dann schick ich das auch nur mit Nachweis..kostet noch mehr...wer sagt mir dass ich das geld wieder sehe?

 
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