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Geschrieben von kleineTasse am 29.04.2017, 20:58 Uhr

Vorläufiges Arbeitszeugnis...

mein Arbeitsvertrag endet am 27.07.2017. Leider weiß ich nicht, ob ich übernommen werde und das macht mir langsam Sorgen. Deshalb würde ich mich jetzt schon woanders bewerben. Kann ich ein vorläufiges Arbeitszeugnis beantragen oder ist das vielleicht noch ein bisschen zu früh? Sieht das wie "weglaufen" aus? Wann müsste der Arbeitgeber spätestens auf mich zukommen, wenn er denn will, dass ich da bleibe? Getan hat sich bis jetzt noch nichts. Ich hänge etwas in der Luft und das ist doof. Einen befristeten Vertrag hatte ich bis jetzt auch noch nicht, deshalb weiß ich garnicht, was ist richtig und was ist falsch. Als der Urlaubsplan letztes Jahr im November verteilt wurde, habe ich der Chefin gesagt, dass mein Vertrag im Juli endet und ob ich mir bis dahin 13 Urlaubstage eintragen soll! (26 hätte ich) Sie sagte dann, trage deinen Urlaub komplett ein, so als ob du übernommen würdest. Tja..., nun haben wir fast Mai und noch habe ich keine neue Information. Was mache ich denn nun richtig?

 
14 Antworten:

Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von mf4 am 29.04.2017, 21:01 Uhr

Schwierig...
die Frage nach dem AZ kann man deuten, dass du weg willst oder es veranlasst den AG dir zu sagen, dass du bleiben wirst.
Ich befürchte, dass du direkt fragen solltest um die Ungewissheit los zu werden.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von kleineTasse am 29.04.2017, 21:06 Uhr

Das sind auch meine Gedanken. Einerseits sieht es aus wie "weg wollen" und andererseits wie "sag endlich was, sonst..."!

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von mf4 am 29.04.2017, 21:07 Uhr

Fragen kostet ja nichts... zu verlieren hast du ja buchstäblich nichts. Ist doch normal, dass man wissen möchte, ob man in 3 Monaten arbeitslos ist.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von dee1972 am 29.04.2017, 21:11 Uhr

Ich hatte vor vielen, vielen Jahren auch mal einen befristeten Vertrag. Und da musste ich mich a.) 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden (obwohl zu 99% klar war, dass ich eine Vertragsverlängerung bekomme) und b.) hab ich nicht geduldig wie ein Opferlamm der Dinge geharrt, die auf mich zukommen, sondern hab rechtzeitig einen Termin beim Vorgesetzten gemacht und direkt nachgefragt, ob der Vertrag verlängert wird.

Warum fragst du nicht einfach nach? Jetzt ein Zeugnis anzufordern, wirkt u. U. auf den Arbeitgeber nicht gerade so, als ob du Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hast.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von malini am 29.04.2017, 21:13 Uhr

Soweit ich weiß, muss man sich auch 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt melden - von daher würde ich am Dienstag einfach mal um ein Gespräch bitten.

Zu früh dran bist du m. E. nicht!

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 21:25 Uhr

Ich würde nachfragen. Und auch darauf hinweisen das Du dich ja auch schon jetzt beim Arbeitsamt melden musst. Sonst droht Sperre. Du gerne in dem betrieb bleiben würdest dann aber eben eine entsprechende Rückmeldung benötigen würdest.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 21:51 Uhr

Ein “Zwischenzeugnis“ darf man jederzeit anfordern. Aber ich schließe mich an, ich würde einen Termin machen und ganz sachlich nachfragen. Dann ggf. Zwischenzeugnis anfordern, falls da nix Konkretes bei rum kommt.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von dee1972 am 29.04.2017, 22:19 Uhr

Ja Mutti, ein Zwischenzeugnis "darf" man jederzeit anfordern, aber ob es einem ausgestellt wird, ist fraglich.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nämlich nicht. Triftige Gründe eines anzufordern sind: bevorstehende Elternzeit, Vorgesetztenwechsel, Wechsel der Abteilung, Beförderung u.ä.Gründe.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 22:24 Uhr

Ja, da hast du Recht. Aber der konkrete Grund wäre ja gegeben, wenn der AG 3 Monate vor Vertragsende nicht weiß, wie es weiter geht.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von ak am 29.04.2017, 22:29 Uhr

Hallo, ich habe erst ca. 4-6 Wochen vor Ablauf ( und nur weil ich nachgefragt habe ) erfahren, dass ich übernommen wurde... Ist jetzt schon 28 Jahre ... mein Gott wie die Zeit vergeht

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von Tiffy_78 am 29.04.2017, 22:30 Uhr

Ich würde auch um ein Gespräch bitten und dort sagen, dass ich mich ja bei der Agentur melden muss, um keine Sperre zu riskieren (dafür solltest du eigentlich auch frei bekommen, um das zu erledigen).
Wenn dir locker eine Verlängerung zugesagt wird, heißt es nicht, dass es wahr gemacht wird, daher würde ich mich eh absichern.
Im Laufe des Gesprächs könntest du doch nett anfragen, ob du ein zwischenzeugnis haben kannst, eben um dich abzusichern. Du kannst ja sagen, dass dein Ziel natürlich ist, dort zu bleiben.
Ich kenne solche Gespräche eher von der anderen Seite und finde das total normal, dass in solchen Fällen nach einem Zwischenzeugnis gefragt wird.

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Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis...

Antwort von dee1972 am 29.04.2017, 22:33 Uhr

Ich finde es immer sehr verwunderlich, wenn AN nicht den Mund aufmachen. Auf den AG wirkt das leicht wie Desinteresse.

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Vielen Dank...

Antwort von kleineTasse am 29.04.2017, 22:44 Uhr

für die Antworten. Ich werde das nächste Woche in Angriff nehmen. Allen ein schönes Wochenende!

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bitte unbedingt bei der Arge melden!

Antwort von Mimi987 am 30.04.2017, 11:43 Uhr

Du bist eigentlich schon zu spät! Meinem Mann hätte das eine Sperre gebracht, wenn der vertrag nicht verlängert worden wäre. Er war 2 Tage zu spät...

Hier der Infotest von der Arbeitsagentur:
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen

Rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur wichtig!

Bevor Arbeitnehmer arbeitslos werden, müssen sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – so verlangen es die Regelungen des Arbeitslosengeldes I. Viele Arbeitnehmer vergessen jedoch: Diese Meldefrist gilt auch bei befristeten Beschäftigungen.

„Gerade die Arbeitsverträge aus dem Hotel- und Gastronomiebereich sind häufig befristet“, so Anne-Kathrin Martens aus der Geschäftsstelle der Arbeitsagentur in Bergen auf Rügen. „Wenn uns die Befristung und damit auch das automatische Auslaufen des Arbeitsvertrages bekannt ist, schicken wir auf jeden Fall ein Erinnerungsschreiben für die persönliche Meldung an die Kunden. Das sollte auf keinen Fall ignoriert werden, denn die rechtzeitige Meldung ist wichtig, um etwaige Ansprüche beim Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.“

Damit die Fristen nicht versäumt werden, kann die Meldung auch telefonisch, schriftlich oder online unter www.arbeitsagentur.deDie Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes reichen hier aus. Die persönliche Meldung kann dann zu einem vereinbarten Termin nachgeholt werden. Bei der persönlichen Vorsprache in der Arbeitsagentur sollte unbedingt ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass (dann aber mit gültiger Meldebescheinigung) mitgebracht werden. erfolgen.

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