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Geschrieben von Weiberhaushalt am 21.03.2019, 9:38 Uhr

Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten?

Ich schrieb ja, die 1 bzw. 2. Ja, 2 geht erst nach Auszug, ich dachte halt, der steht irgendwann an. Und du hast recht, es geht auch die 4. Aber weise im Streitfall um das Trennungsdatum bei gemeinsamer Wohnung und Steuerklasse 4 mal nach, dass es keinen Versöhnungsversuch oder sowas gab, das kann den ganzen Spaß um Jahre verzögern.
Da bist du mit der 1 eben diesbezüglich auf der sicheren Seite, nicht mehr oder weniger wollte ich zu bedenken geben.

 
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