Geschrieben von Weiberhaushalt am 21.03.2019, 9:38 Uhr |
Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten?
Ich schrieb ja, die 1 bzw. 2. Ja, 2 geht erst nach Auszug, ich dachte halt, der steht irgendwann an. Und du hast recht, es geht auch die 4. Aber weise im Streitfall um das Trennungsdatum bei gemeinsamer Wohnung und Steuerklasse 4 mal nach, dass es keinen Versöhnungsversuch oder sowas gab, das kann den ganzen Spaß um Jahre verzögern.
Da bist du mit der 1 eben diesbezüglich auf der sicheren Seite, nicht mehr oder weniger wollte ich zu bedenken geben.
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- Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - wesermami 20.03.19, 22:39
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - die_ente_macht_nagnag 21.03.19, 6:46
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - Weiberhaushalt 21.03.19, 7:49
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - lilly1211 21.03.19, 8:49
- @lilly - kravallie 21.03.19, 8:59
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - Weiberhaushalt 21.03.19, 9:38
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - lilly1211 21.03.19, 9:52
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- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - Weiberhaushalt 21.03.19, 10:30
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - lilly1211 21.03.19, 8:49
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- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - Silvia3 21.03.19, 19:58
- Re: Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten? - die_ente_macht_nagnag 21.03.19, 6:46
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