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Geschrieben von raton am 01.03.2013, 20:08 Uhr

Rechtsversteher da?

Habe das erste mal in meinem Leben Kontakt mit einem RA und weiß deshalb nicht ob das üblich ist:

Ich habe gerade recht große Probleme, mit meiner Eigentumswohnung (Haus mit 3 Wohnungen).
Gründe sind so viel, das ich nicht alle aufführen kann.
Auf jeden Fall gibt es gerade großen Stunk mit den anderen beiden Parteien.

Kurz und gut: ich war bei einem RA und habe ihm die Probleme geschildert.
Er meinte er würde den beiden anderen Eigentümern einen Brief schreiben.Ein Verwalter müsste eingeschaltet werden etc.

Nun, das waren gestern jetzt 3 Wochen das ich den Termin bei ihm hatte.

Passiert ist bisher noch nichts. Außer dass ich vor 2 Wochen die Rechnung von ihm bekam. (Eigenanteil Rechtschutzversicherung)

Wer hat Erfahrung? Ist mein erster "Kontakt" mit einem RA.
Dauert es so lange solch einen Brief aufzusetzen?
Oder ist der einfach langsam?
Soll ich nachfragen? (habe am MI und heute bereits angerufen, aber beide male war nur die Sekretärin dran - sie gibt es weiter an den Chef, der meldet sich dann telefonsich bei mir. Hat er aber nicht).

Kennt sich jemand aus? Wartezeit von über 3 Wochen normal? Oder muss ich einfach etwas Druck machen?

Danke für Infos.

 
26 Antworten:

Re: Rechtsversteher da?

Antwort von rabbit80 am 01.03.2013, 20:12 Uhr

als erstes würde ich keine Rechnung bezahlen, so lange er sich nicht bei Dir meldet.
3 Wochen finde ich in Deinem Fall viel, da wahrscheinlich schnell was geregelt werden muss (?)
Auf jeden Fall mehr Druck ausüben und setze die Rechtschutzversicherung in Kenntnis, da die ja auch Geld an ihn bezahlen. Die werden wahrscheinlich auch bei ihm durchläuten.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von susu75 am 01.03.2013, 20:12 Uhr

ich kann zwar keine persönlichen Erfahrungen vorweisen, aber ich denke/fürchte, dass es nicht unüblich ist, dass man ein bisschen nachhaken muss. Also ich rate, weiter anrufen

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:17 Uhr

Ohja, die Rechtschutzversicherung anzurufen ist auch eien Idee.

Ich werde am MO vorher jetzt nochmals in der Kanzlei anrufen, ein letztes mal.

Ich dachte halt das RA solche Schreiben mal eben kurz nebenbei diktieren.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Sternschnuppe2004 am 01.03.2013, 20:19 Uhr

Na eig erst d brief dann die rechung eig bekommt man da auch ne kopie. On wuerde auch anrufen.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 20:19 Uhr

das ist definitiv zu lang! zahl die rechnung nicht und setz dich auch mit deiner rechtschutzversicherung in verbindung. ich habe in meiner lehrzeit beim anwalt viel bzgl. längerer bearbeitungszeit mitgemacht, aber die "simplenen" schreiben gingen noch am gleichen oder am nächsten tag raus.

das nächste mal gar nicht anrufen sondern hinfahren und auf den tisch hauen. mein chef (war eine kanzlei mit 3 anwälten) brauchte ab und zu einen kleinen denkanstoß, dass die mandanten schließlich auch warten und zu ihrem recht kommen wollen.

ich drück dir die daumen, dass alles glatt geht und der ra jetzt in die pötte kommt.

lg
sandra

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:20 Uhr

Danke für Deine Einschätzung.

Denke halt: ich mach meine Arbeit doch auch, ohne dass mich andauernd jemand daran erinnern muss. Und Rechnungen verschicke ich auch viel später.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:20 Uhr

Das habe ich auch gehört, mit der Kopie. Kam aber nix.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:23 Uhr

Vielen Dank!
So schaut es aus: eigentlich ein "simples" Schreiben!

Und es ist eine Kanzlei mit 5 Anwälten.

Ist halt doof: die beiden anderen Parteien bombadieren mich mit E-Mails und setzen Fristen (bis wann dies und jenes zu tun sei). Und ich trau denen echt alles zu.
Da muss jetzt mal was zurück kommen.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von pickpick am 01.03.2013, 20:24 Uhr

Kann es sein, dass du Rechnung mit Vorkostennote verwechselst?

Bei uns wird kein Anwalt tätig, bevor die Vorkostennote nicht überwiesen ist.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 20:27 Uhr

wenn alle stricke reißen, dann zu einem anderen anwalt gehen. die rechtschutzversicherung solltest du auf jeden fall informieren, schon deshalb, damit die nicht die rechnung des ra bezahlt ohne das von seiner seite was passiert ist.

auf die mails würde ich gar nicht reagieren...ich weiß, leichter gesagt als getan, aber dir hat keine für irgendwas fristen zu setzen ohne grundlage. und du scheint ja, wenn ich die andeutungen in deinem ausgangsposting richtig verstanden habe, eindeutig zu fehlen.

um welches fachgebiet geht es denn? immobilienrecht?

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:31 Uhr

Ne, ist der Eigenanteil.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Pamo am 01.03.2013, 20:33 Uhr

Ich würde dem Anwalt eine Kopie seiner Rechnung faxen mit einem Vermerk drauf: "Schreiben an die Gegenparteien ist nicht angekommen, bitte kurzfristig nochmals senden und mir eine Kopie zur Kenntnis".

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 20:36 Uhr

das find ich aber auch nicht okay...wie kann man denn eine rechnung für was erstellen, was noch gar nicht geleistet wurde? selbst eine vorkostennote ist eine rechnung. für die erstberatung (die beinhaltet ja auch ein 1. schreiben an die gegenseite), und davon gehe ich in diesem fall einfach mal aus, wurde bei uns erst erstellt und gebucht, wenn das schreiben auch wirklich raus war.
wenn es dann zum gerichtlichen teil ging, dann hat chefchen eine vorkostennote erstellt und erst wenn die bezahlt war, ging es weiter.

selbst einen mahnbescheid kann ich erst wirksam stellen, wenn die leistung bereits erbracht ist

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:37 Uhr

Das mit dem anderen RA habe ich schon überlegt. Weiß aber nicht ob es so einfach geht, da es ja über eine Versicherung läuft.

Auf die Mails habe ich noch nicht reagiert, weil ich eben den Profi wollte.
Deshalb muss er nun endlich in die Pötte kommen.

Ja, ist Immobilienrecht.

Sind 3 Eigentumswohnungen, aber die anderen Parteien beide haben aber vermietet. Ich bin selber drin, wohne aber nicht sondern arbeite dort.
Und habe regen (und notwendigen) Publikumsverkehr.
Am 27.12. kam ich nun in die Praxis und der Türschnapper an der Haupteingangstür hat komplett gefehlt. (hat natürlich niemand entfernt.....) Und da ich von meinen Kunden lebe und Sprechzeiten habe, geht das halt garnicht, die Leute müssen rein können. (habe die Wohnung übrigens seit über 10 Jahren, also das mit der Tür war schon immer so geregelt).
Könnte jetzt noch unzählige Bsp. ausführen.

Ist gerade keine schöne Situation.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:39 Uhr

Auch gute Idee! Bin auf diesem Gebiet nur leider wenig Selbstbewust. (und deshalb froh um Meinungen)

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Steffi528 am 01.03.2013, 20:40 Uhr

Ich kenne das nicht. Also Vorkostennote.

Hier gibt es erst eine Beratung und dann die Rechnung. Und wenn´s dann die Rechtsschutz machen kann, dann wird das auch geklärt.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 20:44 Uhr

es ist aber durchaus üblich vor gerichtlichen prozessen einen vorkostennote zu stellen...stell dir mal vor, es geht um einen streiwert von 20.000 euro und der mandant kann die rechnung nicht zahlen (hat natürlich auch keine rechtschutzversicherung)...der anwalt schmeißt sich in den prozess, macht und tut und am ende darf er seinem ganzen geld hinterherrennen. ich kann es teilweise schon verstehen, aber nicht bei einer erstberatung und die kosten max. 190 euro...wer sich das nicht leisten kann, kann ja immernoch einen antrag auf prozesskostenhilfe beim amtsgericht stellen oder mit dem rechtsanwalt eine ratenzahlung vereinbaren...geht alles.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Steffi528 am 01.03.2013, 20:47 Uhr

Okay, Gerichtssachen hatte ich noch nicht

(bisher Testament, Verkehrsunfall als Geschädigte und Immobilienkrams, aber kein Streit eher Rechtsberatung) da war er aber nicht sehr fähig

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Pamo am 01.03.2013, 20:49 Uhr

Du bist so ein kleiner Fisch, die haben dich wahrscheinlich vergessen und nur die Buchhaltung erinnert sich - durch die Rechnung.

Wenn auf das Fax nicht am selben Tag eine Nachricht kommt, dann druck die Drängel-E-Mails aus, geh da persönlich hin, lass dich nicht abwimmeln, nimm Bargeld mit, winke damit und sage du bezahlst die Rechnung sofort in bar wenn sofort das Brieflein geschrieben wird. Soviel Zeit hättest du mitgebracht.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:51 Uhr

Rechnung habe ich schon überwiesen. ;-)

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Pamo am 01.03.2013, 20:53 Uhr

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 20:53 Uhr

ohje...das tut mir leid für dich. bei den von dir genannten sachen gibt es ja auch richtige vorschriften zur abrechnung und 90% davon übernimmt die rechtschutzversicherung. ich hab in einer kanzlei gelernt in der 90% der mandanten sozialhilfeempfänger (damals, schon über 10 jahre her) waren und fast immer einen beratungshilfeschein bekommen haben. die paar mandanten, die zahlungsfähig waren, haben immer eine vorkostennote bekommen.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von raton am 01.03.2013, 20:57 Uhr

Naja, dachte das geht gleichzeitg raus: Rechnung und Brief.
Bzw. habe es dem Herrn eigentlich schon zugetraut.

Glaube schon, dass er es noch macht , aber er wird wohl "Druck" brauchen.
habe eigentlich genug zu tun......und er sollte mir die Geschichte etwas erleichtern.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von Steffi528 am 01.03.2013, 21:01 Uhr

Ich bin froh, d as wir usnere Rechtschutz haben, beim Verkehrsunfall musste ich so oder so nichts zahlen, weil ich ja vollgeschädigte war.
Ich war im 5. Monat schwanger, als mir mit Tempo 70 ein Auto hinten reinfuhr.
Die gegnerische Versicherung hatte dann versucht, mich ohne Schadenserstellung "auszuzahlen". Und dann motzte mich diese blöde Tante von der Versicherung an, weshalb ich dann ins Krankenhaus hab mich bringen lassen (Hallo? 5. Monat schwanger, Auffahrunfall, eventueller Abgang des Kindes???).

Ich habe dan nur noch gesagt, das ich diese Angelegenheit dann in die Hände meines Anwaltes geben werde. DANN hatte ich Ruhe.

Die Rechtschutzversicherung hatte mir die Scheu genommen, um mein recht zu kämpfen. Schwanger wie ich war, wäre ich sonst ein einfaches Opfer geworden für die Versicherung.

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Re: Rechtsversteher da?

Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 21:05 Uhr

da hast du recht...ich hab meine rechtschutz nach den erkenntnissen in der kanzlei ausgesucht und bisher bin ich sehr zufrieden...es gibt eben solche und solche. zum glück ist dir und dem baby damals nix passiert. blech kann man ersetzen ein menschenleben eben leider nicht.

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Re Es ist doch so....

Antwort von Würmchen84 am 01.03.2013, 22:34 Uhr

....dass du bei einem Anwalt warst und eine Erstberatung wahrgenommen hast. Allein dadurch wurden Gebühren ausgelöst. Diese kann der Anwalt auch sofort in Rechnung stellen. Üblich ist es allerdings nicht, so lange auf ein Schreiben zu warten.

Anwalt wecheln kannst du, bleibst aber auf den neuen Gebühren sitzen, da dieser Anwalt seine Arbeit auch bezahlt haben möchte, die Rechtsschutzversicherung jedoch nur einen Anwalt zahlen wird.

Ein Fachanwalt für WEG-Recht wäre hier klasse.

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