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Geschrieben von Mareike92 am 05.06.2019, 15:08 Uhr

Patientenverfügung

Viele möchten ja bis zum Ende selbstbestimmt leben. Wer von euch hat denn eine Patientenverfügung?
Habt ihr mit eurem Partner besprochen, ob ihr zB eine Dialyse, künstliche Ernährung, Reanimation etc wollt? Kann euer Partner eure Wünsche wiedergeben?

 
15 Antworten:

Re: Patientenverfügung

Antwort von hubert am 05.06.2019, 15:51 Uhr

Nein. Haben wir nicht. Vor allem aus dem Grund, da keiner die Situation wirklich vorher sehen kann. Reanimation nach Unfall - natürlich bitte, Dialyse nur vorübergehend bei akuter Erkrankung, warum sollte man sich diese Chance entgehen lassen.... Die Frage wann etwas wirklich keinen Sinn macht ist vorher sehr schwer zu beantworten. Nicht umsonst gibt es im kh ethikkommissionen die sich damit befassen.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Mareike92 am 05.06.2019, 16:05 Uhr

Aus dem Grund hab ich auch keine, weil es nicht alle Fälle richtig wieder geben kann. Deshalb weiß mein Mann, was meine Wünsche sind.
Ich habe un 15 Jahren Intensivstation nur 2mal die Ethikkommission involviert. Das ist Quatsch, dass die Kommission solche Entscheidungen trifft.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von hubert am 05.06.2019, 16:14 Uhr

Sue kann eine Hilfe sein für Angehörige. Wir persönlich wollen dass stets alles gemacht wird. Falls eine Situation ohne Hoffnung ist brachen wir keine Verfügung dafür, dann löst sich das sowieso anders.... Auch eine künstliche Ernährung ist entgegen aller Behauptung keine lebensverlangernde massnahme, ist der Patient sehr krank stirbt er so oder so.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Mareike92 am 05.06.2019, 16:35 Uhr

Mit massiven Hirnschäden, kann man jahrelang im Bett liegen ohne adäquat reagiebel zu sein. Ich finde diese Behauptung etwas kurzsichtig, dass eine künstliche Ernährung keine lebensverlängerde Maßnahme ist.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Gucci75 am 05.06.2019, 16:50 Uhr

Ich habe alles: Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung, Testament und Patientenverfügung.
Es geht hier ja um letzteres: Es gibt sehr gute Verfügungen, die durch ihre Formulierung durchaus klar erkennen lassen, wann man z. B. keine Dialyse mehr wünscht. Außerdem ist Platz für eigene Worte.

Dass der Partner weiß, was man sich wünscht ist schön und gut. Aber was, wenn ein Angehöriger sagt, dass diesem nicht so ist? Allein der langjährige Partner zu sein hilft da nix: Wenn es Uneinigkeiten zwischen den Bezugspersonen gibt, was ihr an Behandlung wollt oder niemals wollen würdet, wird umständlich und ggf. langwierig geklärt, was denn nun euer mutmaßliche Wille ist. Und
deshalb ja die Patientenverfügung: Der eigene Wille, durchzusetzen durch den Bevollmächtigten, dem man die Aufgabe erheblich erleichtert. Die Emotionen mal ausgeklammert.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Zero am 05.06.2019, 16:51 Uhr

Nein, noch nicht.

Eine Patientenverfügung sollte so ausgefüllt werden, dass ohne irgendwelche Lücken für Spekulationen, klar definiert ist, was darf und was nicht.

Was bei welcher Erkrankung/Unfall/gesundheitlicher Situation gemacht werden darf und was nicht.
Die hat man nicht mal eben in einer Stunde ausgefüllt. Man sollte sich wirklich hinsetzen und alles Individualitäten durchgehen, was möchte ich, wenn...

... ich einen Unfall habe und Vorort reanimiert werden muss
... ich einen Unfall habe und Vorort reanimiert werden muss, aber die Verletzungen so schwer sind, dass man davon ausgehen muss dass ich nie wieder das Bewusstsein wieder erlang und/oder ich Zeit meines restlichen Lebens keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann.
... ich eine Erkrankung bekomme, die mich, über kurz oder lang, zum Pflegefall werden lässt
... ich eine Erkrankung bekomme, die mich, über kurz oder lang, zum Pflegefall werden lässt und ich von Maschinen abhängig sein werde...

ect...

Ein schwieriges Thema, noch schwieriger es zu formulieren und festzuhalten.

Andersrum: Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, der Patient aber nicht mehr leben möchte und auch die Kraft zum Leben nicht mehr hat, sich nicht mehr äußern kann (warum auch immer), sind dem Arzt die Hände gebunden - nachhelfen, damit der Patient sterben darf, ist, laut Gesetz, strafbar.

Wir hatten das Thema erst vor ein paar Wochen - unser Freund durfte aber, trotz fehlender Patientenverfügung, gehen, weil unabhängig von der Familie und den Freunden, er mehrfach zu verschieden Menschen, die ihm nahestehen, gesagt hat, dass er nicht als Pflegefall weiterleben möchte, sondern es sein Wunsch ist in einem solchen Fall, dass er sterben darf und möchte.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von hubert am 05.06.2019, 17:15 Uhr

Das ist keine Behauptung. Das ist nachgewiesen. Man stirbt nicht früher oder später durch diesen Schlauch.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von hubert am 05.06.2019, 17:19 Uhr

Der Arzt hat in erster Linie zu helfen. Auch wenn es um alte oder kranke Menschen geht ist die Situation nicht immer eindeutig. Was ist bei einem plötzlichen Zwischenfall oder Unfall? Wird dann laut Vollmacht wirklich keine Hilfe geleistet kann das sehr unangenehm werden und sicherlich nicht dass was patient und Familie wünschen.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Gucci75 am 05.06.2019, 17:34 Uhr

Man trägt die Verfügung nicht bei sich. Von daher werden Rettungskräfte selbstverständlich versuchen, Leben zu retten. Und auch wenn man als Bevollmächtigter vor Ort ist: Die Patientenverfügung muss vorliegen, bevor Geräte abgeschaltet oder Hände in den Schoß gelegt werden.
Wäre es mit "Ich bin bevollmächtigt, XY wollte das alles nicht." getan, wäre das Schwiegermuttersterben nach Unfall, bei Krankheit - überspitzt gesagt - deutlich höher.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von hubert am 05.06.2019, 19:30 Uhr

Ich weiß u d bin aus o. G. Gründen dagegen. Sterben ist nie schön, aber es ist eine Illusion dass es dadurch einfacher wird, es gibt nur mehr Konflikte weil nicht alle Situationen erfasst werden können oder man es dann in der Situation doch anders sieht. Ernährung verlängert das Leben nicht, das tut Reanimation, Beatmung, Medikamente.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Maroulein am 06.06.2019, 7:55 Uhr

Wir haben eine, ebenso hab ich noch die Vollmacht für meine Eltern,ich finde es wichtig, meine Ma möchte Dinge die ich selber so nicht gut fände,aber ich werde ihre Wünsche auf jeden Fall umsetzen , leider ist es auch absehbar dass der Fall der mir so Kopfzerbrechen bereitet eintreten wird.

Wenn man nicht alles vorherbestimmend möchte muss man ja auch nicht jeden einzelnen Fall vorgeben,Dinge bei denen man noch bei Bewusstsein sein wird braucht man ja gar nicht reinnehmen,aber alle Ereignisse wo man selber definitiv nicht mehr kommunizieren kann es
Würde habe ich aufgeschrieben.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Korya am 06.06.2019, 9:54 Uhr

Mit Partner besprochen: ja.

Patientenverfügung: nein. Die beruht ja allein auf deutscher Gesetzgebung, ist also überall anders völlig unverbindlich. Dazu sind wir zu selten in Deutschland.

LG

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Salkinila am 06.06.2019, 10:13 Uhr

Ja, wir haben beide eine Patientenverfügung und außerdem eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, beides schriftlich hinterlegt.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Anna3Mama am 06.06.2019, 15:01 Uhr

Was ist mit Wachkoma? Ohne künstliche Ernährung funktioniert das nicht lang. Ein Verwandter von mir fiel mit knapp über 40 ins Wachkoma, fast 10 Jahre lang ging das.

ICH würde so etwas nicht wollen. Die ganze Grundfamilie hat eine irrsinnig hohe Belastung.
Auch wenn alle sagen, es war immer eine Bereicherung und es hat den Familienzusammenhalt gestärkt. Sie sind glücklich, dass er solange leben durfte.
Klar, war auch immer noch die Hoffnung da, er wacht auf und alles wird gut.

Aber ich seh das nicht so. So etwas braucht kein Mensch.

Seine Frau und Tochter wurden fürs Leben gezeichnet durch die lange Tortur. Er hatte überhaupt nichts davon.

Wenn die Wahrscheinlichkeit auf Heilung (bis zu einem Gewissen Maß) nahe Null ist, machen "den Zustand verlängernde Maßnahmen" keinen Sinn.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Anna3Mama am 06.06.2019, 15:03 Uhr

Nein, noch nicht, aber es ist unser fester Plan, das zu tun.
Allerdings haben wir "gelernt", dass eine einfache Verfügung "zum Ankreuzen " nicht viel bringt, da sie juristisch oft nicht wasserdicht ist.

Man muss ganz klar und ausführlich beschreiben, was im Fall der Fälle verfügt werden soll.

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