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Geschrieben von sojamama am 24.03.2014, 17:53 Uhr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hallo,

wer kann mir bei o.g. Dingen helfen?
Es geht darum, dass meine Eltern eine Patientenverfügung aufsetzen wollen. Soweit auch gut.
Er bei ihr als Bevollmächtigter und sie bei ihm.

Im Falle, dass beiden zeitgleich etwas zustößt möchten sie mich als Vorsorgebevollmächtigte einsetzen.

Was kommt da konkret auf mich zu?

Ich finde tausend Infos im Netz, aber kein konkretes Beispiel oder genaue Aussagen.

Patientenverfügung ist klar, da schreiben meine Eltern rein, was sie sich wünschen, wenn es zu Ende geht sozusagen. Was an medizinischem Gerät eingesetzt werden darf oder eben nicht.

Aber die Vorsorgevollmacht?
Heißt das auf gut deutsch, ich bin für deren Pflege zuständig? Denn das will ich nicht.
Heißt das, ich bin für deren Belange zuständig, wenn sie Geld von der Bank wollen oder einen bestimmten Arzt, dass ich in ihrem Namen alles hole und erledige, was sie wollen?

Ich bin unschlüssig, ob ich mich da eintragen lassen soll.... ehrlich gesagt möchte ich es nicht, aber es sind ja meine Eltern... die gehen davon aus, dass ich es tue.
Meinen Bruder wollen sie nicht....


melli

 
12 Antworten:

Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von kaathii am 24.03.2014, 17:57 Uhr

Das ohne deine Einverständnis keine medizinischen schritte unternohmen werden....usw

Setzt euch mit dem hausarzt deiner eltern zusammen, der hilft euch da bestimmt.dauert ewig bis man sich da durchgewuselt hat.

Lg

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von mf4 am 24.03.2014, 17:59 Uhr

Vorsorgeverfügung ist etwas ganz anderes

es gibt Vordrucke im Netz

ich würde es für meine Mutter machen, wenn sie das so verfügt
ich habe meinen ältesten Sohn eingesetzt

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von mf4 am 24.03.2014, 17:59 Uhr

http://www.deutsche-privat-pflege.de/vollmachten-und-verfuegungen/

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von knuddel-maus am 24.03.2014, 18:02 Uhr

Wo wäre das Problem mit der Pflege ? Das bedeutet nicht zwingend das man sie pflegen muss, aber eben dafür sorgen, das es gemacht wird, wenn man das selber nicht möchte.

Ich würde sowas nicht ohne ein Gespräch mit einem Anwalt machen, da auch andere Dinge dazukommen.

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von kaathii am 24.03.2014, 18:03 Uhr

Wieso ist es etwas anderes?

Ich entscheide in einer situation wo meine mutter es nicht mehr selbständig kann, über med. Gersorgung.... aufenthalt usw.

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von mf4 am 24.03.2014, 18:04 Uhr

Betreuung heißt man betreut die Belange, trifft Entscheidungen... das macht denjenigen nicht zur Pflegeperson

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von mf4 am 24.03.2014, 18:04 Uhr

ja aber das hat nichts damit zu tun, dass man selbst pflegt und wenn ich das richtig verstanden habe geht es ja darum

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von kaathii am 24.03.2014, 18:06 Uhr

Achso....ich dachte du meintest meinen beitrag.sorry

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von Farasha am 24.03.2014, 18:35 Uhr

Versorgungsvollmacht..............

ärztliche und pflegerische Maßnahmen
Bestimmung des Aufenthaltsorts (z. B. Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim, Krankenhausaufenthalt)
Vermögensangelegenheiten (z. B. Haushaltsauflösung, Bankgeschäfte)
Behörden-, Renten-, Sozialhilfeangelegenheiten
Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen, z. B. Bettgitter, Stecktische, Fixierungen
Entscheidung über Unterbringung (z. B. geschlossene Psychiatrie)


Das wäre dann das was Dir bevorsteht.............wir haben es letztes Jahr live durch.................

Patientenverfügung......................

Das ist die medizinischen Maßnahmen , die deine Eltern wünschen im Falle das sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Wobei das dann auch freies Ermessen vom Arzt sein kann , daher ist das in kombination mit der Versorgungsvollmacht besser , denn dann kannst du dem Arzt auch gut über die Schulter sehen und gegebenen Fall das du das Gefühl hast das sie nicht im Willen deiner Eltern handeln kannst du diese Verfügung widerrufen. Dann hast du auch dort das volle Auf deinen Schultern , die Ärzte müssen bei allem dein okay einholen.

Ich hoffe ich hab das jetzt noch richtig und voll zusammen bekommen.
Wie oben schon geschrieben haben wir letztes Jahr den Fall selbst bei Schwiegermama gehabt.

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von knuddel-maus am 24.03.2014, 18:58 Uhr

Naja aber in weiteren Sinne muss der die Bevollmächtigte auch dfür sorgen das wenn der Fall eintritt das die Person betreut ist, gepflegt wird, was man ja durchaus auch selbst machen kann.

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Re: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Antwort von mf4 am 24.03.2014, 19:07 Uhr

finde ich okay, würde ich für meine Mama tun und ich hoffe meine Kinder später für mich

Ich weiß für meine Mama ist es das schlimmste mal abhängig zu sein aber ich würde es ihr so angenehm wie möglich machen wollen.

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Re: Haben wir beim Notar gemacht

Antwort von Soie am 24.03.2014, 20:37 Uhr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Man kann mehrere Personen eintragen. Für meinen Vater war es in erster Linie meine Mutter und dann eines von uns Kindern. Bei meiner Mutter ist es in erster Linie eines von uns Kindern und in zweiter Linie ein anderes Kind.

Da mein Vater gestorben ist, trifft es für ihn nicht mehr zu aber ich finde es wichtig das es ein Familienmitglied macht. Stell dir vor ein Elterteil wird dement oder zb aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr handlungsfähig. Dann entscheiden im schlimmsten Fall wildfremde Menschen in welches Pflegeheim er kommst usw. Es ist nämlich nicht so das es dann automatisch eines der Kinder ist wenn keine Vollmacht vorhanden ist.

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