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Geschrieben von mandolina14 am 27.07.2012, 13:46 Uhr

PEKIP-KURS

Hallo alle miteinander,
ich hoffe, jemand von Euch weiß vielleicht Rat oder hatte mal das gleiche Problem. Und zwar habe ich mit meinem Baby einen Stresspräventionskurs nach der Methode "PEKIP" mitgemacht von dem es hieß, dass die Krankenkassen die Kosten hierfür wohl größtenteils übernehmen. Ich hatte auch bei meiner Krankenkasse vorab sicherheitshalber nachgefragt, dort sagte man mir, dass sogar 2 Stresspräventionskurse pro Jahr bis jeweils 120 EUR pro Kurs übernommen werden. Darauf hatte ich mich nun verlassen und nach Beendigung des Kurses meine Teilnahmebescheinigung und die Rechnung i.H.v. 100 EUR, welche von mir ja vorab bezahlt werden musste, bei meiner Krankenkasse eingereicht. Nun teilte mir diese mit, dass die Kosten nicht übernommen werden können, da es sich um einen "PEKIP-Kurs" handelt und dieser nach § 20 SGB V nicht erstattungsfähig ist. Dabei steht auf der mir von der Kursleiterin ausgehändigten Teilnahmebescheinigung und dem Antrag für die Krankenkasse, dass es sich um eine "Individuelle Maßnahme (Kurs) der Primärprävention nach §20 SGB V" handelt. Ist die Ablehnung der Krankenkasse nun rechtens oder habe ich noch eine Möglichkeit die Kosten erstattet zu bekommen ?

 
2 Antworten:

Re: PEKIP-KURS

Antwort von Mutti69 am 27.07.2012, 13:48 Uhr

Ich würde Widerspruch einlegen. Kann man so oder so sehen / entscheiden.

LG

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Re: PEKIP-KURS

Antwort von Yvi76 am 27.07.2012, 13:50 Uhr

Ich würde auf jeden Fall mal widerspruch einlegen und mich auf die Mündliche zusicherung der KK berufen. Allerdings weiß ich veon meinem EX mann der Chef einer größeren KK ist, dass PEKIP nicht erstattet wird. Vielleicht kann dir die Kursleiterin auch eine andere Rechnung mit einem andern Stichpunkt schreiben. Eben Stresspräventionskurs

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