Geschrieben von toastie am 22.08.2011, 18:41 Uhr |
noch...garantie nach umtausch
hi,
ich habe meine 1,5 jahre alte wama ständig reparieren lassen müssen.
dann habe ich den kaufvertrag gewandelt und eine nue maschine eines anderen fabrikates bekommen.
nun sagten alle zu mir das ich nur noch den rest der alten maschine auf die neue habe.
ich hab mich schon gewundert.
heute habe ich bei neckermann angerufen und die haben mir versichert das ich volle garantie auf das neugerät bekomme.
lg
Re: noch...garantie nach umtausch
Antwort von --Divinitas-- am 22.08.2011, 18:43 Uhr
wenn die das so sagen dann wird es wohl stimmen
kenne es nur so das man nur noch die rest garantiezeit hat
Re: noch...garantie nach umtausch
Antwort von Holzwürmchen am 22.08.2011, 18:46 Uhr
Wenns so ist sei froh ich kenn es auch anders.
aber
Antwort von toastie am 22.08.2011, 18:49 Uhr
ich hab doch ein naaaaaaaaaagelneues geraät.
die garantie bekomme ich vom hersteller und nicht von neckermann.
der hersteller weiss doch gar nicht das es ein austauschgerät ist.
hmmmm
Re: aber
Antwort von tige79 am 22.08.2011, 18:55 Uhr
lass es dir trotzdem schriftlich geben
ich kenn es nämlich auch anders.
Re: aber
Antwort von ösitina am 22.08.2011, 19:05 Uhr
Genau, bitte um eine schriftliche Bestätigung der Garantie, sicher ist sicher, denn auch für den Hersteller gilt im normalfall das Kaufdatum an irgendwas muß der sich ja orientieren können
Re: aber
Antwort von Dreikindmama am 22.08.2011, 19:13 Uhr
Hallo,
wenn du das alte Gerät komplett zurückgegeben hast und ein ganz neues Gerät von einer anderen Firma hast, dann gilt natürlich auch wieder die neue Garantie, da dir für das alte Gerät der Wert gutgeschrieben oder auch zurückbezahlt wird und du für das neue Gerät dann wieder einen neuen Kaufvertrag hast.
So war es bei mir auch mit meiner Waschmaschine von Bauknecht. Da war der Kundendienst innerhalb von 6 Monaten 3 x da ohne Erfolg inclusive eines Umtausches gegen die gleiche Maschine (gleiches Fabrikat und Model). Wir haben die Maschine dann auch zurückgegeben und eine neue Maschine eines anderen Fabrikates genommen. Da wurde uns auch der Betrag der alten Maschine gutgeschrieben und die neue Maschine mit einem komplett neuen Kaufvertrag abgeschlossen. Somit haben wir für die neue Maschine wieder die volle Garantie.
Anders sieht es aus, wenn du die Maschine lediglich gegen eine gleiche Maschine, also gleiches Fabrikat und Model umgetauscht bekommst. Dann gilt der erste Kaufvertrag weiter und somit auch die ursprüngliche Garantie.
Gruß
Sylvia
Restgarantiezeit
Antwort von mf4 am 22.08.2011, 19:30 Uhr
Wenn nicht hast du einfach Glück