Geschrieben von toastie am 13.07.2011, 15:44 Uhr |
neue stellenbeschreibung unterschreiben?
hallo,
arbeite seit fast 3 jahren als hauswirtschafterin.
nun hat meine firma auch assistent von behinderten und betreuungsangebote mit in den dienstleistungskatalog hinein genommen.
nun soll unser HW team eine neue stellenbeschreibung unterschreiben das wir auch diese arbeiten in vertretung abdecken sollen.
allerdings umfasst das auch teilschichten,sonn und feiertage.mometan gehe ich 6 stunden am tag und einmal im monat für eine woche in den nachtdienst.
ich habe zwei kinder und muss zusehen das ich die nachtdienste bekomme wo mein mann spätdienst hat.
sonst wären die kinder alleine.
mein mann hat eine rollende woche und ein drei schicht system.
muss ich die stellenbeschreibung unterschreiben?
wird wohl so ausgelegt das wir uns auf diese ausschreibung hin beworben haben.
is also auch für die akte so.
allerdings hätte ich mich damals nicht beworben weil ich einige punkte nicht mit der kinderbetreuung vereinbaren kann.
mit unterschrift wäre es dann verbindlich heisst es.
muss ich?
lg n.
Re: neue stellenbeschreibung unterschreiben?
Antwort von Steffi528 am 13.07.2011, 15:45 Uhr
Ich würde es vom Betriebsrat (gibt es den?) oder von meiner gewerkschaft(bist Du irgendwo Mitgleid) prüfen lassen.
Vom Gefühl her würde ich sagen: nein.
Nochmal PN an Steffi
Suche Tipp´s von euch für eine Diggicam
1. Kiga-Tag
Wie sehen eure Bäder aus?
Schaut einmal in meinen Treffpunkt: Hunsrücker und Umländer da?
Mahlzeit:-)
Huhu.... wollte mal berichten...
Ich hab meinem mini-baby grad das erste mal seine mini-baby haare geschnitten
Papierkram