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Geschrieben von Danyshope am 13.08.2017, 9:51 Uhr

mündliche Verträge nicht widerrufbar?

Wie gesagt, ich sehe das im Zweifel entspannt. IMO dürfte da eben noch alles im schwebenden sein. Auch beim Hauskauf kann man sich noch beim Notar umentscheiden. Selbst dann wenn im Vorfeld schon zig schreiben hin und her gegangen sind. Was evtl etwas anderes ist ist der Anspruch auf "Schadensersatz" weil man sich um Gutglauben es kämme zum Vertrag bereist extra was angeschafft hat.

Wenn das ganze über WA gelaufen ist müsste eh noch geprüft werden ob nicht doch 14 Tage Rücktrittsrecht - weil Fernabsatzgesetz. IMO ist alles was über das Medium Telefon, Internet läuft davon betroffen.

 
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