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Geschrieben von Tiffy_78 am 18.06.2017, 13:49 Uhr

Mich interessiert eure Meinung

Vielleicht ist die Mutter selbständig, dann gilt das MuSchG nicht. Das würde auch erklären, wieso sie ihre Arbeit nicht zurück schrauben kann. Vermutlich gibt's dann entweder Vollzeit oder gar nicht arbeiten (weil Kunden bei Teilzeit nicht vollumfänglich betreut werden können und abspringen....so erkläre ich mir das jedenfalls.

 
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