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Geschrieben von 32+4 am 04.01.2012, 13:44 Uhr

mhm



früher hatten selbst minijobber den gleichen anspruch (weihnachtsgeld u.ä.) wie vollzeit AN in einem betrieb
ungleichbehandlung durfte nicht entstehen

ist das heute nicht mehr so?

 
33 Antworten:

Re: mhm

Antwort von nic.ole am 04.01.2012, 13:47 Uhr

Anscheinend nicht, ein Bekannter von mir bekommt auch mehr Urlaubs u Weihnachtsgeld wie sein Kollege bzw. es werden dort Berufsjahre etc. drangehängt (evtl. Symathie, was garnicht geht)

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Re: mhm

Antwort von Steffi528 am 04.01.2012, 13:47 Uhr

Nööö, ich bekomme als Halbtagskraft ja auch nur die Hälfte für die gleiche Arbeit wie die Vollzeitkräfte (hier insbesondere die Leistungsprämie, die nach einem Projekt bezahlt wird, nicht nach Stunden). Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, immer nur Anteile.

Gleichbehandlung? Was ist denn das? Kannst Du mir das definieren?

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Re: mhm

Antwort von LittleRoo am 04.01.2012, 13:48 Uhr

Also ich bekomme als geringfügig Beschäftigte (Minijob) kein Weihnachts- und Urlaubsgeld... würde ich fest als Teilzeitkraft arbeiten, dann schon.

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das kenne ich aber

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 13:48 Uhr

wenn alle etwas bekommen, dann oft unterschiedlich hoch

das ist nicht neu und eigentlich rechtlich ok


aber:
fast alle bekommen bestimmte leistungen, nur eine kraft nicht

das war "früher" rechtlich nicht ok

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PN

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 13:49 Uhr

um anteilig oder nicht, geht es nicht^^

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Re: mhm

Antwort von elik am 04.01.2012, 13:53 Uhr

heutzutage hat nicht mal jeder, der in vollzeit arbeitet, einen anspruch auf weihnachtsgeld.
bei dir haben wohl alle gelder bekommen und du nicht? könnte daran liegen, dass du noch keine 6 monate für die firma tätig bist.

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Re: mhm

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 13:57 Uhr

ebenso alle anderen zahlungen

selbst die 400€ kraft (auch keine 6 monate da) erhält provisionen, ich nicht!

ebenso 2 verschwiegenheitsklauseln (die eigentlich unwirksam sind)

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Re: mhm

Antwort von AT am 04.01.2012, 14:02 Uhr

Wie oft willst du dich noch "beschweren" das die dich da verarschen weißt du und alle andern im Grunde bist du selber schuld wenn du dich so behandeln lässt

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Re: mhm

Antwort von elik am 04.01.2012, 14:03 Uhr

na provision und weihnachtsgeld (gratifikation) sind verschiedene sachen.
vllt. ist es bei ihr vertraglich so festgehalten?
hast du deinen vertrag schon?

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Re: mhm

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:04 Uhr

Provisionen zum Beispiel können einzelvertraglich verhandelt werden. Die einen verhandeln, die anderen nicht.....dann bekommen sie eben auch nichts. Wenn Mitarbeiter A eine Gehaltserhöhung bekommt, muss ja Mitarbeiter B nicht auch automatisch eine bekommen. Du hast deinen Vertrag, so wie er ausgestaltet ist, akzeptiert und unterschrieben.

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nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:06 Uhr

.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von AT am 04.01.2012, 14:07 Uhr

Ganz erlich das ist schon arg naiv was du da mit dir machen lässt

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:09 Uhr

Dann kannst Du das doch noch verhandeln, sofern Du einen Vertrag bekommst. Warum arbeitest Du dort ohne Arbeitsvertrag?

Und, Du bist erst kurze Zeit dort und 400 € Kraft. Du kannst nicht die gleichen Ansprüche stellen wie jemand, der schon zig Jahre dort ist und Vollzeitkraft.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:10 Uhr

naiv wäre es alles fallen zu lassen

dann muß ich nämlich erst gegen die 3monatige sperre ein widerspruchsverfahren "aushalten". was erfahrungsgemäß ein paar wochen (im besten fall) dauert

2 kids sind aber auch vom geld abhängig

SB der arge ist noch im urlaub

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von AT am 04.01.2012, 14:13 Uhr

Dann lass dich krank schreiben für die Zeit ganz einfach und naiv ist es ohne arbeitsfertag da zu buckeln bei zuständen die schrecklich sind!

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:14 Uhr

- verträge gelten auch mündlich. man muß nichts schriftliches bekommen

- chef war nicht da, um mit ihm über einige punkte reden zu können

- ich bin keine 400€ kraft

- eine ähnliche ungleichgehandlung hatte ich vor ein paar jahren. aber als 400€ kraft und ich bekam vom arbeitsgericht recht. die firma mußte mir (anteilig) die gleichen leistungen gewähren

deshalb ja die frage, ob sich was geändert hat

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:14 Uhr

Wir kennen nur die eine Seite .....
Hier würde mich auch die Sichtweise des AG interessieren, bevor ich mir das Urteil bilde, das sie ausgebeutet und ungerecht behandelt wird.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von AT am 04.01.2012, 14:17 Uhr

Ja da hast du recht aber so wie sie schreibt ist sie ja total arm dran aber im Grunde kann man sich sein Teil denken noch keine 3 Monate gearbeitet aber Ansprüche stellen

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*gg*

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:19 Uhr



du würdest natürlich umsonst arbeiten, AT
denn du würdest sicherlich nicht den anspruch stellen, daß man dir u.a. überstunden vergütet

DAS wäre aber dann naiv

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Re: *gg*

Antwort von AT am 04.01.2012, 14:21 Uhr

Im Gegensatz zu dir habe ich Arbeit und komme da super klar aber es ist alles im Arbeitsvertrag geregelt :) also fragt sich wer nun naiv ist

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:22 Uhr

Bist Du Vollzeit dort?

Dennoch muss dein AG Dir nicht die gleichen Provisionen zahlen, wie allen anderen Arbeitnehmern. Bei uns wird zum Beispiel auch dem einen der Kindergarten von der Firma bezahlt, bei anderen nicht. Der eine verhandelt, der andere nicht. Anders ist es, wenn z.B. per Betriebsvereinbarung etwas vereinbart wird, das gilt dann für alle Mitarbeiter...da können dann einzelne Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden. ( Es sei denn, in der Betriebsvereinbarung sind einzelne Personengruppen ausgeschlossen worden).

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von elik am 04.01.2012, 14:23 Uhr

ich glaube nicht, dass sich was geändert hat. ich kenne es so, dass es eigentlich keine unterschiede gibt bei weihnachtsgeldzahlung. voraussetzung ist aber, dass der MA mindestens 6 monate tätig war.
und grundsätzlich gibt es keine ansprüche aufs weihnachtsgeld - da es keine pflicht ist, die zu zahlen.
anspruch hat man jedoch, wenn das geld 3 jahre lang WG bekommen hat, im 4. jahr aber nicht mehr - in diesem fall muss es vom AG gezahlt werden.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:27 Uhr

Bei uns bekommt nicht jeder Weihnachtsgeld und die, die es bekommen, nicht alle in gleicher Höhe. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist an eine Bedingung geknüpft, es gibt dazu eine Betriebsvereinbarung, in der genau steht, wann man Weihnachtsgeld erhält und wann nicht. Erfüllt man die Bedingungen, bekommt man es, erfüllt man sie nicht, bekommt man keines. Und das ist völlig rechtens.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:28 Uhr

elik
so kannte ich es auch und selbst minijobber haben diesen anspruch, wenn die leistungen generell gewährt werden.

aber einzelne personen komplett (ohne begründung) von allem auszuschließen, ist mir neu


hoffentlich ist er morgen im haus. die anderen sachen habe ich ja auch durchgesetzt, die man vorher mündlich ausmachte und dann plötzlich einseitig ganz anders wurden.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:29 Uhr

es geht aber auch um überstunden

kann nicht sein, daß die bei anderen ausgezahlt werden und einige "umsonst" überstunden schieben sollen

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von elik am 04.01.2012, 14:31 Uhr

das wird in jedem betrieb anders geregelt. hat nichts mit erfüllen oder nicht erfüllen zu tun, weil es eben eine gratifikation ist.
geht praktisch nach nase der GF, wenn man es so will.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:31 Uhr

Ging es bei Dir nicht um Provision?

Glaube mir, dein AG muss Dir nicht automatisch alle Leistungen gewähren. Anonsten müssten doch auch alle gleich verdienen.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:32 Uhr

im ausgangsposting stand u.ä.

es geht um eine ganze reihe sachen

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von elik am 04.01.2012, 14:33 Uhr

wie gesagt, es kann dir erzählen, dass du noch keine 6 monate dort bist und deswegen gabs kein WG. stimmt ja auch. es liegt in seinem ermessen, in der wirtschaftlichkeit seiner unternehmung, ob jeder oder nicht jeder das geld bekommt.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:35 Uhr

Auch eine Sache des Vertrages, es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung.
Ich dachte, Du wirst nach Stunden bezahlt?

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von Tippel33 am 04.01.2012, 14:36 Uhr

Nein, geht bei uns nicht nach Nase.

Mitarbeiter A hat Bedingungen erfüllt = er bekommt Weihnachtsgeld
Mitarbeiter B hat Bedingungen nicht erfüllt = er bekommt keines

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von elik am 04.01.2012, 14:43 Uhr

sag ich doch, geht nach nase: einer hats erfüllt und kriegt was, der andere kriegts nicht bei nichterfüllung

nach nase heisst, dass es keine ansprüche darauf gibt. jeder chef entscheidet selbst wann, wo und ob es weihnachtsgeld gibt. so meinte ich das.

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Re: nein, habe ich nicht

Antwort von 32+4 am 04.01.2012, 14:47 Uhr

"einer hats erfüllt und kriegt was, der andere kriegts nicht bei nichterfüllung"


-->

einer hats erfüllt und kriegt was, der andere kriegts nicht bei erfüllung"

?

verstanden, elik?

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