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Geschrieben von Mandy4 am 17.09.2012, 17:40 Uhr

@Mandy

Der Arzt händigt je nach Diagnose dem Krankenversicherten ein Rezept aus. Dieses ist rosafarben oder grün. Die Farbe hängt davon ab, ob das Medikament verschreibungspflichtig ist (rosa) oder nur apothekenpflichtig (grün). Ein apothekenpflichtiges Arzneimittel darf nur auf grünem Rezept verordnet werden, außer es ist auf der OTC-Liste eingetragen. Dann ist es dem Arzt erlaubt, das Mittel zu Lasten der Geseztlichen Krankenversicherung (GKV) zu verschreiben. Kinder unter 12 Jahren erhalten alle Medikamente ohne Zuzahlung und ohne Beschränkung auf die Rezeptplicht. Kinder über 12 Jahren werden bei den apothekenpflichtigen Arzneimitteln wie Erwachsene behandelt. Das führt dazu das Kinder über 12, ebenso wie Erwachsene keine Erkältungsmittel erhalten, außer diese sind verschreibungspflichtig.

 
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