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Geschrieben von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:17 Uhr

Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen

Ich bekomm zur Zeit ALG2. Mein Kabelanbieter hatte was falsche berechnet, dadurch bekomme ich nun nächsten Monat 104€ zurückerstattet. Muss ich das Amt davon in Kenntniss setzten?

 
6 Antworten:

Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen

Antwort von mausekind1234 am 05.02.2015, 9:21 Uhr

Einfache Antwort.. wenn dir 104Euro fehlen würde, würdest du dann das Amt informieren?

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Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen

Antwort von Port am 05.02.2015, 9:31 Uhr

Ich gehe davon aus, dass Du Kabel aus Deinem Regelsatz bezahlst. Dann gehört die Rückzahlung Dir und Du musst der Arge nichts davon erzählen.

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Re: Ja Port

Antwort von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:34 Uhr

Das bezahle ich aus dem Regelsatz.

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Re: Ja Port

Antwort von Port am 05.02.2015, 9:41 Uhr

Dann ist es logisch, dass Du das Geld behalten kannst.

Anders verhält es sich mit einer Heizkostenrückzahlung, weil Du den kompletten Vorauszahlungsbetrag zusätzlich zum Regelsatz von der Arge für die Heizung bekommst. Wenn da was zurück kommt, gehört es der Arge.

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Re: Ja Port

Antwort von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:45 Uhr

Okay vielen Dank.

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Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen

Antwort von -chOcO- am 05.02.2015, 11:41 Uhr

Sie hat dieses Geld aus ihrem Regelsatz über eine gewisse Zeit selbst zuviel gezahlt. Damit hat das Amt dann nix zu tun

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