Geschrieben von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:17 Uhr |
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Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen
Ich bekomm zur Zeit ALG2. Mein Kabelanbieter hatte was falsche berechnet, dadurch bekomme ich nun nächsten Monat 104€ zurückerstattet. Muss ich das Amt davon in Kenntniss setzten?
Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen
Antwort von mausekind1234 am 05.02.2015, 9:21 Uhr
Einfache Antwort.. wenn dir 104Euro fehlen würde, würdest du dann das Amt informieren?
Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen
Antwort von Port am 05.02.2015, 9:31 Uhr
Ich gehe davon aus, dass Du Kabel aus Deinem Regelsatz bezahlst. Dann gehört die Rückzahlung Dir und Du musst der Arge nichts davon erzählen.
Re: Ja Port
Antwort von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:34 Uhr
Das bezahle ich aus dem Regelsatz.
Re: Ja Port
Antwort von Port am 05.02.2015, 9:41 Uhr
Dann ist es logisch, dass Du das Geld behalten kannst.
Anders verhält es sich mit einer Heizkostenrückzahlung, weil Du den kompletten Vorauszahlungsbetrag zusätzlich zum Regelsatz von der Arge für die Heizung bekommst. Wenn da was zurück kommt, gehört es der Arge.
Re: Ja Port
Antwort von HappyFamily2008 am 05.02.2015, 9:45 Uhr
Okay vielen Dank.
Re: Jetzt muss ich mal eine gaaanz dämliche Frage stellen
Antwort von -chOcO- am 05.02.2015, 11:41 Uhr
Sie hat dieses Geld aus ihrem Regelsatz über eine gewisse Zeit selbst zuviel gezahlt. Damit hat das Amt dann nix zu tun