von Mutti69 am 17.09.2012, 15:48 Uhr |
Ja, Händler anschreiben, erklären und Fall eröffnen!
Da gibt es eine Option zu irrtümlichen Kauf!
LG
P.S.: Händler anschreiben und um Korrektur der Gr. bitten, kommt für dich nicht in Betracht?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Ahhhhhh, eBay! - nest84 17.09.12, 15:46
- Ja, Händler anschreiben, erklären und Fall eröffnen! - Mutti69 17.09.12, 15:48
- Re: Ja, Händler anschreiben, erklären und Fall eröffnen! - nest84 17.09.12, 15:50
- Re: Ahhhhhh, eBay! - mf4 17.09.12, 16:31
- Re: Ahhhhhh, eBay! - nest84 17.09.12, 16:33
- Re: Ahhhhhh, eBay! - mf4 17.09.12, 16:33
- Re: Ahhhhhh, eBay! - nest84 17.09.12, 16:33
- Ja, Händler anschreiben, erklären und Fall eröffnen! - Mutti69 17.09.12, 15:48
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