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Geschrieben von Itzy am 22.10.2014, 18:03 Uhr

Grundstück und rechtliche Frage

dann steht ggf. aussage gegen aussage. ich würde nochmals mit partei b unter zeugen sprechen und dabei ein verbot in schriftlicher form übergeben. dann machst du dir eine notiz mit datum ect und unterschrift des zeugen.
wenn du ganz große sorgen hast und die adresse von partei b kennst, kannst du das auch schriftlich per einschreiben mit rückschein machen. und stell aufjedenfall ein großes schild mit parken verboten auf!

 
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