Geschrieben von steda82 am 15.06.2010, 15:59 Uhr |
Geld zurück oder Gutschein???
Hallo,
wir haben im Januar ein Staubsauger gekauft der jetzt kaputt ist. Den haben wir zum Laden zurückgebracht zur Reparatur. Die haben jetzt angerufen, dass der nicht zu reparieren ist und wir das Geld wiederbekommen. Nun hat mein Mann gerade angerufen, die wollen ihm nur ein Gutschein geben. Ist das richtig so??? Wir kaufen da so schnell nichts ein und ich bin eigentlich der Meinung, dass die das Geld auszahlen müssen...
Wisst ihr das was genaues??
Danke und Gruß
Steffi
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von PatriciaKelly am 15.06.2010, 16:01 Uhr
nein dürfen die nicht
ihr habt das recht vom kaufvertrag zurückzutreten und das geld zurück zu verlangen damit ist der kaufvertrag nichtig
oder ihr verlangt mangelfreue ware/nachlieferung
grade heut noch wieder besprochen inner schule ;)
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von steda82 am 15.06.2010, 16:03 Uhr
habe Bürokauffrau gelernt und ich war mir auch sicher, dass das so ist.
Nachlieferung geht nicht, wird nicht mehr gebaut, also Geld zurück!!
Habe meinem Mann jetzt gesagt er soll sich beschweren und auf das Geld bestehen. Ich hoffe er tut es auch. Es sind immerhin 70 €, die könnten wir gut gebrauchen
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von Anja+Calvin am 15.06.2010, 16:03 Uhr
PK hat Recht, sie haben dreimal die Chance zur Nachbesserung, können sie aber nicht Nachbessern müssen sie der Entweder komplett neue Ware geben oder Geld zurück.
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von süssmäulchen am 15.06.2010, 16:03 Uhr
Ih r könnt geld verlangen
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von PatriciaKelly am 15.06.2010, 16:03 Uhr
jap dann geld zurück
droh mitm anwalt, funzt eigentlich immer ;)
Re: Schau mal hier
Antwort von Mamamia68 am 15.06.2010, 16:06 Uhr
http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm
Viel Glück
Re: Geld zurück oder Gutschein???
Antwort von mozipan am 15.06.2010, 17:13 Uhr
Erstattung oder Nacherfüllung § 437 ff BGB
Es findet eine Wandlung des Kaufvertrages statt, da Nacherfüllung in eurem Fall ja ausgeschlossen wurde. Wandlung des Kaufvertrages erfolgt Zug um Zug. Man muss keine Gutschrift akzeptieren.
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