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Geschrieben von Lisa+Tamino am 05.12.2009, 16:19 Uhr

Frage zur Maßnahme vom Amt!

Hab ja ab Montag eine wegen Bewerbungen schreiben und so.
Das ganze läuft über eine Euro Schule.
Drin steht Mo-Do 8-17(!!!) Uhr und Fr 8-14 Uhr.
Geht das echt so ewig!?
Hatte schon wer was ähnliches!? In den Unterlagen steht nichts genaues drin woraus ersichtlich ist, ob man wirklich so lange da ist.
Find ich eh frech da ich nur Teilzeit arbeiten kann und die mir so eine Vollzeitmaßnahme aufdrückt(der KiGa schließt 17 Uhr).

 
9 Antworten:

Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von Hofi2 am 05.12.2009, 16:22 Uhr

Mein Mann hatte vor Jahren auchmal so eine Maßnahme - ging von 8-16h30 damals. Aber wenn du doch angegeben hast, daß du nur Teilzeit kannst, verstehe ich das nicht wirklich?! Was willst du denn machen, wenn du um 17 Uhr am KiGa sein mußt?

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von asujakin am 05.12.2009, 16:23 Uhr

Seit wann weißt du denn da Bescheid?! Ich hätte da wohl gleich angerufen und gesagt dass es mir nicht bis 17 Uhr möglich ist und ich etwas früher gehen muss, ausser sie stellen eine Tagesmutter... ;)

Grüßle
asu

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von Lisa+Tamino am 05.12.2009, 16:25 Uhr

Deshalb ja. Dazu kommt, das ich in der Innenstadt parken muss und keiner für die Parkgebühren aufkommt(5,50 der billigste pro Tag!). Jetzt hab ich einen von meiner Ex Schwiemu die bei der WBG arbeitet, nur da kann ich auch nicht bis weit nach Büroschluß stehen.
Warum müssen die immer meinen einen zu beschäftigen?

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von Lisa+Tamino am 05.12.2009, 16:27 Uhr

Ich habe keine Tagesmutter und mein Sohn würde nie dort beiben, KiGa ist schon schwer genug für ihn und gearbeitet hab ich bisher auch nur 6h am Tag. Weiß das erst seit ein paar Tagen und muss da definitiv hin. Zu den Parkgebühren meinte sie nur, ich soll mit Bus und Bahn fahren(wohne aber auf dem Dorf und brauche zum KiGa schon 1h).

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von asujakin am 05.12.2009, 16:28 Uhr

Mhh das ist wirklich doof... Schade, dass du dich da bisher nicht drum gekümmert hast, weil vor Montag kannst du jetzt ja nichts mehr groß machen *hmpf*

Ich hoffe ihr bekommt das alles so hin!

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von Lisa+Tamino am 05.12.2009, 16:31 Uhr

Ich hab sie ja gefragt, aber sehr entgegenkomment war sie nicht, meinte nur das das Richtzeiten sind. Mein Freund meint, wenn es wirklich so lange geht, geh ich eben dann eher(also in Absprache mit dem Lehrer da).

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von excellence2 am 05.12.2009, 16:32 Uhr

Darf ich fragen, in welcher Stadt das stattfindet?

LG

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von julinicci am 05.12.2009, 16:49 Uhr

da würde ich doch glatt eine Sozialanwältin konsultieren. Da müssen Hartz Vier Empfänger nur etwas ausfüllen und höchstens 10 Euro bezahlen. Denn ich denke: So geht es ja nun auch nicht

LG -Nicole

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Re: Frage zur Maßnahme vom Amt!

Antwort von cadalui am 05.12.2009, 16:56 Uhr

Habe ich auch machen müssen. Aber da ich nur auf Teilzeit was gesucht haben, habe ich die Maßnahme auch nur Teilzeit machen müssen. Dafür aber doppelt so lang! Muß bei dir doch auch gehen. Frag mal in der Schule nach, die können das oft sehr schnell mit dem Amt klären.

LG
Claudia

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