Geschrieben von nest84 am 29.08.2011, 20:19 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Mein Sohn ist Mitte September 2011 geboren und wir bekommen für 1 Jahr Elterngeld. Die erste Zahlung war auch im September 2011!
Bekommen wir jetzt diesen Monat noch Elterngeld? Ja, oder??
Ich wunder mich grad, weil immer noch nichts drauf ist und das Geld doch immer so um den 28. kommt!
Danke und LG
PS Achja, im Verwendungszweck steht 8/11.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von mmh am 29.08.2011, 20:20 Uhr
Schau doch einfach in den Unterlagen nach. Du hast einen Bescheid bekommen damals. DA stehen alle Daten drin.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Patti1977 am 29.08.2011, 20:21 Uhr
was steht auf dem bescheid?
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von tattie am 29.08.2011, 20:22 Uhr
2010 oder?
Du bekommst 12x Elterngeld (davon 2x Mutterschutzgeld)
Also hast Du jetzt im August die letzte Zahlung erhalten.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von nest84 am 29.08.2011, 20:24 Uhr
Puhh, keine Ahnung!
Da müsste ich erstmal schauen in welchem Ordner der ist!
Ich hab erst vor kurzem alles neu sortiert, aber noch fehlt mir der Durchblick, bei den neuen Ordnern!
Ja, klar 2010!
Antwort von nest84 am 29.08.2011, 20:25 Uhr
Man ich bin heute irgentwie durcheinander!
Also bekommen wir im August noch eine Zahlung? Noch ist sie nämlich nicht auf dem Konto!
Re: Ja, klar 2010!
Antwort von Patti1977 am 29.08.2011, 20:26 Uhr
nein, ende august wird ja für september gezahlt. also nicht.
Ich habe dem monat....
Antwort von Meusschen am 29.08.2011, 20:32 Uhr
also ich habe sie noch bekommen dem monat im sebtember bekomme ich keine mehr
Mann oh Mann.....
Antwort von Baby2411 am 29.08.2011, 20:39 Uhr
Du hast dir Ordner angelegt - dessen Sinn ja die Übersichtlichkeit ist - und weißt nicht, wo du deinen Elterngeldbescheid findest?!?!
Wenn dein Kind im September 2010 zur Welt kam und du bereits für September 2010 Elterngeld bekommen hast, dann hast du aber sicherlich kein Mutterschaftsgeld bekommen, oder?
Ansonsten einfach mal auf den Kontoauszügen nachschauen....10 (wenn Mutterschaftsgeld gezahlt wurde) bzw. (wenn kein mutterschaftsgeld gezahlt wurde oder wenn mutterschaftsgeld + alleinerziehend oder partnermonate in anspruch genommen wurden) oder 14 (wenn alleinerziehend und keine mutterschaftsleistungen) Zahlungen müssten es sein!