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Geschrieben von PatriciaKelly am 25.01.2010, 23:10 Uhr

frage zu nach der ausbildung

das ausbildiungsverhältnis geht bis 31.7.
endet aber mit bestehen der prüfung
wann die is weiss ich nich
schriftlich is am 11.mai
jetzt wurd mir grad gesagt ich muss 3mon. vorher beim arbeitsamt vorstellig werden und mich arbeitslos melden
wann muss ich denn dann dahin???

 
6 Antworten:

Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von jeromes_mama am 25.01.2010, 23:11 Uhr

1.5`??

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Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von Clivi8 am 25.01.2010, 23:12 Uhr

ich denke, das ist ein Richtwert, geh einfach ca. 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung hin...

Mal was anderes, wenn du dich zeitig genug bewirbst um eine Stelle, brauchst du vielleicht gar nicht zum Amt

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Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von PatriciaKelly am 25.01.2010, 23:13 Uhr

das is mir klar clivi....

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Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von Nicci1974 am 25.01.2010, 23:14 Uhr

ja aber wenn du nicht ganz sicher weisst , dass du nach der ausbildung ne stelle hast. musste 3 monate vorher zum amt

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Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von ZwergDackel am 25.01.2010, 23:14 Uhr

drei monate vorm 31.7

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Re: frage zu nach der ausbildung

Antwort von PatriciaKelly am 25.01.2010, 23:18 Uhr

ok danke euch

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