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Geschrieben von -chOcO- am 31.07.2014, 16:26 Uhr

Falsch!

Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sobald also die Kündigungsfrist abgelaufen ist und man dann noch nicht arbeiten kann (keine Betreuung etc), muss man sich bei der Arbeitsagentur melden. Dort kann man sich dann entweder arbeitslos melden und vermittelt werden oder aber man lässt sich bis X freistellen. Dann muss man sich allerdings auch um die Krankenversicherung etc kümmern (Familienversicherung?)

 
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