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Geschrieben von wailord am 23.02.2021, 13:38 Uhr

es gibt aber eben eine rechtsgrundlage

für ein bv. das muss eben auch beachtet werden. wer nicht arbeitsfähig ist, darf keines bekommen, sondern eine krankmeldung. der AG hat immer das Recht, das BV des Arztes anzuzweifeln, die KK auch. dann ist das geschrei groß, wenn es schief geht. die Ärzte wissen es eben nicht immer und stellen wunsch-bv auch aus. glaubt ihr, dass es bei uns in der firma anders ist? und wenn die frauen keines bekommen, kommen sie mit der mobbing schiene. das ist einfach nur unfair den anderen gegenüber. der AG sitzt immer am längeren hebel. spätestens wenn es um wunscharbeitszeiten danach geht, sollte man sich immer im klaren sein, dass es völlig daneben ist, sich vorher vor der arbeit zu drücken und danach dann halt keine wunscharbeitszeiten zu bekommen. das war hier der fall, weil der AG sagte, vorher hatte er keine handhabe, jetzt ja. das muss auch die schwangere wissen, wie weit sie sich aus dem fenster lehnt. davon sind natürlich gefährliche jobs ausgenommen, die ein bv vom AG nötig machen. und einige die hier schreiben, wundern sich dann, wenns schief geht. das betrifft nicht alle, aber es ist immer so, dass einige wenige alle mit reinziehen.

 
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