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Geschrieben von Winterkind09 am 23.06.2017, 8:38 Uhr

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist immer ein schwieriges Thema. Wenn sich der Onkel querstellt, kann das Haus aber nicht verkauft werden, weil seine Zustimmung erforderlich ist. Das kann dann bis zur Zwangsversteigerung führen... Der Wertverlust dabei...
Es kommt darauf an, was der Onkel will- er sollte jedoch recht schnell einen Vertrag mit den Tanten aushandeln, sonst muss er schnell ausziehen.
Lg Winterkind

 
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