Geschrieben von Maiglück2015 am 25.12.2014, 22:22 Uhr |
Elternzeit verlängern
Hi.
Du kannst die Elternzeit einmal verlängern. Musst du deinem AG schriftlich mitteilen. Hab ich auch schon gemacht und ging ohne Probleme. Steht dir auch rechtlich zu. Die einmalige Verlängerung.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - JEW 25.12.14, 18:39
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - Kater Keks 25.12.14, 18:41
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - JEW 25.12.14, 18:45
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - Krümel006 25.12.14, 19:00
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - JEW 25.12.14, 18:45
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - Lotte87 25.12.14, 19:29
- Elternzeit verlängern - Maiglück2015 25.12.14, 22:22
- @ maiglück - JEW 25.12.14, 22:31
- Re: @ maiglück - Maiglück2015 25.12.14, 23:49
- @ maiglück - JEW 25.12.14, 22:31
- Re: Wer kennt sich aus? Arbeiten nach Elternzeit - Kater Keks 25.12.14, 18:41
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