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Geschrieben von -Talia- am 30.09.2017, 22:15 Uhr

Elterngeld- Frage

Ich habe ein bisschen bei Frau Bader im Expertenforum gelesen und bin auf eine Frage bezüglich Elterngeld plus gestoßen, die mich nun etwas verwirrt zurücklässt. Fragestellerin bezieht Elterngeld Plus noch 1 Jahr oder so ähnlich und möchte sich den Rest komplett auszahlen lassen, damit der kommende Verdienst in Teilzeit nicht darauf angerechnet wird. Fr. Baders Antwort war: möglich und sinnvoll. Wenn das möglich ist, sollte man das nicht grundsätzlich so machen, wenn man eh Teilzeit arbeiten kann und will? Also Elterngeld berechnen lassen, als wenn man nicht arbeitet, auszahlen lassen und dann zusätzlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Das habe ich bestimmt falsch verstanden oder es gibt einen Haken oder oder oder, sonst würde es ja tatsächlich jeder machen. Kennt sich jemand aus?

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld- Frage

Antwort von Danyshope am 30.09.2017, 22:52 Uhr

Elterngeld Plus macht nur in wenigen Fällen wirklich Sinn.

1. Wenn man zB arbeitslos ist weil zB der Arbeitsvertrag ausläuft bzw kurz vorher ausgelaufen ist und man warum auch immer nicht in die Familienversicherung des Kindsvaters kann, zB weil unverheiratet oder dieser privat versichert ist. Solange man nämlich EG Plus bezieht ist man nämlich weiterhin beitragsfrei krankenversichert wenn man vorher Pflichtmitglied in der gesetzlichen war.

2. bei einigen steuerlichen Besonderheiten kann es wohl sinn voll sein

3. Wenn Frau plant direkt nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten in TZ oder wenigstens im ersten Jahr. dann sind einfach bei EG Plus die Abzüge geringer wie wenn man normales EG bezieht. Wer nicht im ersten Jahr plant arbeiten zu gehen der fährt besser damit es sich dann voll auszahlen zu lassen. weil im zweiten darf man ohne EG so viel verdienen wie man mag, man darf nur eben nicht mehr wie 30 Std arbeiten. bezieht man aber im 2ten Jahr EG Plus, kommt es eben zu Abzügen weil es dann wie im ersten Jahr angerechnet wird.

4. EG Plus macht auch Sinn wenn man plant schnell wieder schwanger zu werden und zwar sehr !!! schnell nach Kind1. Weil dann eben 14 Monate EG ausgeklammert werden und nicht nur 12 Monate. da kann es dann sinnvoll sein ein Teil de Monate in EG Plus entsprechend zu planen.

Problem ist, die meisten sind unzureichend informiert und verschenken da echtes Geld. Deshalb wählen nicht wenige Leute EG und EG Plus für sie selbst in ungünstiger Variante. Und zahlen dann eben unnötig drauf.

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Re: Elterngeld- Frage

Antwort von Mariechen2015 am 01.10.2017, 6:54 Uhr

Nee das würde nicht jeder machen,weil das kaum jemand kann.
Also hier gibt es keine U1 Betreuung,wenn man nicht eine Privatperson aus der Familie hat (und das haben ja nun die wenigsten) kann man in der Elternzeit ja gar nicht arbeiten.
Jedenfalls nicht im ersten Jahr. Also,schön auf dem Papier,aber meistens wohl eher nicht realisierbar

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Re: Elterngeld- Frage

Antwort von Silene am 01.10.2017, 8:44 Uhr

Hier ging es darum, dass die Fragestellerin ursprünglich zwei Jahre komplett zu Hause bleiben wollte und EG Plus beantragt hat, dann aber doch im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten wollte. Sie kann jetzt nachträglich das EG Plus in Basiselterngeld umwandeln, so dass das Teilzeitgehalt (dass dann erst nach dem EG-Bezugszeitraum verdient wird) nicht angerechnet wird.

Wenn man während dem EG-Bezug arbeitet, wird der Verdienst immer angerechnet (auch bei Basiselterngeld). Ob im Einzelfall dann Basiselterngeld oder Elterngeld Plus sinnvoller ist, muss jeder für sich selbst ausrechnen, am besten mit einem Elterngeldrechner verschiedene Varianten durchspielen.

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Re: Elterngeld- Frage

Antwort von -Talia- am 01.10.2017, 10:22 Uhr

Das würde vielleicht meine Verwirrung erklären. Ich hatte die Fragestellerin so verstanden, dass sie sich die restlichen 10 (??) Monate Elterngeld plus als Einmalzahlungen auszahlen lassen will, und das sollte ja, wenn das ginge, tatsächlich jeder machen, der Teilzeit arbeiten kann und will. Ihr (und wahrscheinlich auch Frau Bader) habt es wahrscheinlich so verstanden, dass sie das Elterngeld plus in Basiselterngeld umwandeln will. Dann würde sie jetzt statt der 10 Monate Elterngeld plus noch 5 Monate Basiselterngeld bekommen und ab dann -innerhalb der 30h, damit weiterhin Elternzeit- soviel verdienen wie sie möchte.

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Re: Elterngeld- Frage

Antwort von Danyshope am 01.10.2017, 10:27 Uhr

Genau, du kannst auch EG Plus nachträglich wieder zu normalen EG wandeln. Dann bekommst du das eben nachträglich ausgezahlt - wenn man es so beschreiben will.

Klar ist natürlich das man nicht nach dem Mutterschutz - als beispiel - hingehen kann und sich das ganze EG auf einmal auszahlen lassen kann was einem ja noch gar nicht zusteht. Im voraus geht natürlich nicht, das geht nur rückwirkend.

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Re: Elterngeld- Frage

Antwort von -Talia- am 01.10.2017, 11:03 Uhr

Danke euch. Dann ist jetzt alles klar. Hoffentlich hat die Fragestellerin das auch so gemeint, wie ihr es verstanden habt.

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