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Geschrieben von nicosmama am 19.07.2011, 19:22 Uhr

ein unterhaltspflichtiger mann

der seinen verpflichtungen nicht nachkommt,weil er nicht arbeiten will....darf der als (dauer) alg2 bezieher ein auto haben,und alleine auf 80 qm wohnen?
nur mal so,aus interesse :o)

 
23 Antworten:

Re: ein unterhaltspflichtiger mann

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:23 Uhr

und neiiiiin,ich will nicht googeln,hab ichs chon :o)

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Re: ein unterhaltspflichtiger mann

Antwort von Fru am 19.07.2011, 19:24 Uhr

Ich glaub wenn man ALG 2 bezieht kann man keinen Unterhalt zahlen...

Ein Auto darf jeder besitzen, darf nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten, ich meine der liegt bei 7500 Euro...was die Wohnung angeht ist es oft Ermessenssache vom Sachbearbeiter

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Re: ein unterhaltspflichtiger mann

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:26 Uhr

jaaa,kann er nicht weil er nicht arbeiten will.das geht gegen seine prinzipien.

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Re: ein unterhaltspflichtiger mann

Antwort von Baghira2011 am 19.07.2011, 19:26 Uhr

also 80m² für einen Single das ist da zu viel finde ich.

Am besten mal genauer erkundigen, ist auch manchmal ne Sache von Arge zu Arge.

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Ja da hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun...

Antwort von Fru am 19.07.2011, 19:28 Uhr

Du fragtest nach Wohnung und Auto, nicht danach ob er arbeiten will oder nicht...das ist ne andere Sache und hat mit Auto und Wohnung nicht viel zu tun...

Selbst wenn er umziehen müßte, was hättest Du davon? Davon bekommste auch nicht mehr Unterhalt

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Ja da hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun...

Antwort von Fru am 19.07.2011, 19:28 Uhr

Du fragtest nach Wohnung und Auto, nicht danach ob er arbeiten will oder nicht...das ist ne andere Sache und hat mit Auto und Wohnung nicht viel zu tun...

Selbst wenn er umziehen müßte, was hättest Du davon? Davon bekommste auch nicht mehr Unterhalt

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Re: Ja da hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun...

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:30 Uhr

ich bekomme gar keinen unterhalt :o)
ich finde aber geld das für ein auto ausgegeben wird,das man nicht braucht wenn man nicht (offiziell) arbeitet,könnte besser für unterhalt eines kindes verwendet werden,oder?

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Re: Ja da hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun...

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:31 Uhr

achso,und ich finde auch,das sozialleistungen gestrichen werden sollten,wenn kein WILLE zur arbeitsaufnahme vorliegt.

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Richtig, aber

Antwort von Fru am 19.07.2011, 19:35 Uhr

das mußt Du erstmal nachweisen! Da steckt ja der Hase vergraben!

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Re: Richtig, aber

Antwort von Joni76 am 19.07.2011, 19:38 Uhr

Klar ist das ärgerlich, aber im Grunde kannst Du nichts dagegen machen. Außer Du gibst dem zuständigen Jobcenter einen Tipp
Die 80m2 sind natürlich zuviel. Also hier darf 1 Person 45m2.

Gehts um Deinen Ex?

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Re: Richtig, aber

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:49 Uhr

hier auch,deshalb find ich das etwas abgeschmackt :o)

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Re: Richtig, aber

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:51 Uhr

kann mir nicht vorstellen das es 50 km weiter fast das doppelte sein darf

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Re: Richtig, aber

Antwort von Rayden am 19.07.2011, 19:54 Uhr

Ich kann nur von zwei Städen sprechen - München und Düsseldorf. In beiden gelten 45 qm für eine Einzelperson als angemessen. (Die Miete muss natürlich auch passen)

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Das liegt manchmal im Ermessen des SB

Antwort von Fru am 19.07.2011, 19:54 Uhr

hatte ich aber vorhin schon mal geschrieben...

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Re: ein unterhaltspflichtiger mann

Antwort von mf4 am 19.07.2011, 19:57 Uhr

Als H4-ler allein ohne Kinder kann er 45qm haben.
Auto kommt auf Alter und Kosten an.

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Re: Richtig, aber

Antwort von nicosmama am 19.07.2011, 19:58 Uhr

passt,danke :o)

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bei uns sind es 50m² für einen alleine...unter 25 sind es 38m²

Antwort von mic0202 am 19.07.2011, 19:59 Uhr

lg

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komische Ermessenssache des SB

Antwort von mf4 am 19.07.2011, 20:00 Uhr

Das sind dann aber komische SB.
Ich darf mit 3 Kids 90qm haben. Ich muss befürchten, daß ich mit 2 auf 75 umziehen muß, wenn mein Großer bald auszieht.

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Re: Hier ist das so

Antwort von Mamamia68 am 19.07.2011, 20:00 Uhr

Bei uns ist es so. Mein Sohn bezieht Eingliederungshilfe (ähnlich H4, da er Behindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann) Er wohnt 30 km von uns entfernt, bei Ihm liegt der vorgegebene Preis für eine 45-50qm² Whg bei kalt 256€ bei uns würde er um die 450€ bezahlt bekommen da der Mietspiegel viel höher ist.

LG

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Re: Sollte unter diesen Beitrag

Antwort von Mamamia68 am 19.07.2011, 20:02 Uhr

"kann mir nicht vorstellen das es 50 km weiter fast das doppelte sein darf"

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Re: Ja da hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun...

Antwort von mf4 am 19.07.2011, 20:03 Uhr

Selbst wenn er einen Job hätte und zahlen könnte und es nicht tut (wie mein Ex) nutzt mir das nix. Zumindest habe ich über 4 Jahre nix davon gehabt... nun klagt die Arge gegen ihn... schaun wir mal.

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Fru:

Antwort von Rayden am 19.07.2011, 20:03 Uhr

Hm, finde ich auch komisch, das ist nämlich gesetzlich verankert.

Die Wohnung darf auch größer sein, solange die Miete angemessen ist... also es gingen auch 55 qm (als Beispiel), solange die vorgegebene Miete nicht überschritten wird...

Und 80qm für eine Einzelperson ist definitiv zu viel. Ich habe damals 75 qm aufgeben müssen (verständlicherweise), weil eine Trennung vorlag. Alles was über diesem Mietspiegel für eine Einzelperson liegt, muss man normalerweise selbst tragen - das JobCenter zahlt nur das, was angemessen ist.

Ich habe nur diese Erfahrungen gemacht - mehrmals.

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Was ich wiederum blödsinn finde ...

Antwort von Zero am 19.07.2011, 20:04 Uhr

als ob ein Mensch unter 25 weniger Platz braucht, als einer über 25 ...

Was das AP angeht - Auto darf man als ALG 2 Empfänger haben - es darf nur einen gewissen Wert nicht übersteigen und wegen der Wohnung ... kommt auf die Stadt an.
Das er nicht arbeiten will, weils gegen seine "Prinzipien" ist - nun, da halte ich mich raus.

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